Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
Ausleben beschließt:
1. Die
1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 “Altersgerechtes
Wohnen“ in der Schützenstraße in Ausleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und dem Textteil (Teil B) einschließlich Begründung (Stand März 2022) wird
als Satzung gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins
gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.
Begründung:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist durch den Satzungsbeschluss festzustellen. Das Verfahren ist nach der Ausfertigung der Satzung und öffentlichen Bekanntmachung fertig gestellt und rechtskräftig.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1. Planteil
Anlage 2. Textteil