Betreff
1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Altersgerechtes Wohnen“ in der Schützenstraße in Ausleben hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
AUS/104/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt:

1.    Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 “Altersgerechtes Wohnen“ in der Schützenstraße in Ausleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) einschließlich Begründung (Stand März 2022) wird als Satzung gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

 


Begründung:

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist durch den Satzungsbeschluss festzustellen. Das Verfahren ist nach der Ausfertigung der Satzung und öffentlichen Bekanntmachung fertig gestellt und rechtskräftig.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1. Planteil

Anlage 2. Textteil