Betreff
1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "altersgerechtes Wohnen" in der Schützenstraße in Ausleben Hier: Abwägungsbeschluss
Vorlage
AUS/103/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ausleben fasst den Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstraße in Ausleben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Bürger wurden mit folgenden Ergebnis geprüft:

 

Teilweise berücksichtigt wird:                   Stellungnahme des Landkreises Börde:

Nr. 1:  Anzeige Eigentümerwechsel        Ja:                          Nein:                    Enthaltung:

Durchführungsvertrag                 Ja:                          Nein:                    Enthaltung:

Nr. 9: Aufnahme d. Auflagen, Hinweise               Ja:                          Nein:                    Enthaltung:

 

Der Abwägungskatalog (Stand: März 2022; Seite 1-4) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses und der Satzung.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Den Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstraße wurde dem Landkreis Börde übergeben und zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten, da nur der Landkreis von allen Beteiligten Einwände zur Urform hatte. Die 1. Änderung ist zur Urform baulicherseits anders aufgestellt, aber das Baufenster wird beibehalten. Im Außenbereich wird durch den Wegfall der 2. Ein-/Ausfahrt weniger Fläche versiegelt. Der Landkreis Börde gab seine Stellungnahme hierfür ab. Diese wurde erfasst und ausgewertet. Der Abwägungskatalog liegt als Anlage bei und wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Landkreis ist über die Beschlussfassung zu seiner Stellungnahme zu unterrichten. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Abwägungskatalog (Stand: März 2022; Seite 1-4)