Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Installation einer weiteren Straßenlampe in Wulferstedt auf Höhe des Grundstückes Unter den Wellerwänden 259
a) zu
b) nicht zu
Begründung:
Herr Richter,
Bewohner des Grundstückes Unter den Wellerwänden 259, hat einen Antrag auf eine
zusätzliche Straßenlampe vor seinem Grundstück gestellt und dies wie folgt
begründet:
Sein Haus wurde erst
später als die anderen Häuser und hinter einem Grundstück gebaut. Dadurch steht
die letzte Straßenlampe ca. 20m entfernt von seiner Grundstückszufahrt an der
Ecke Krottorfer Weg / Unter den Wellerwänden 258 und der Bereich bis zu seinem
Grundstück wird daher schlecht ausgeleuchtet. Nach seiner Aussage ist dort auch
schon 2 mal jemand gestürzt.
Hierzu hat die
Verwaltung Kostenangebote eingeholt. Für die Installation einer zusätzlichen
Straßenlampe würden derzeit Kosten i.H.v. rund 4.600,- € anfallen.
Die Verwaltung
empfiehlt der Aufstellung einer zusätzlichen Lampe nicht zuzustimmen, da es in
allen Ortsteilen nicht oder schlecht beleuchtete Bereiche gibt und dann andere
Anwohner ebenfalls Anträge stellen könnten. Zu den nicht beleuchteten Bereichen
gehören insbesondere die weit außerhalb von Ortschaften liegenden
Einzelgrundstücke. Weiterhin besteht das Gebäude seit mindesten 20 Jahren. In
diesem Zeitraum wurde bisher keine zusätzliche Beleuchtung beantragt bzw. die
schlechte Ausleuchtung in diesem Bereich beanstandet.
Rechtlich gibt es keine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden und Städten. Dies weder infolge bürgerlichen Rechts zur sog. Verkehrssicherung noch kraft Bundes- oder Landesgesetzen für Straßen und deren Nutzung.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |