Betreff
Installation einer zusätzlichen Straßenlampe in Wulferstedt
Vorlage
AGB/144/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Installation einer weiteren Straßenlampe in Wulferstedt auf Höhe des Grundstückes Unter den Wellerwänden 259

 

a) zu

 

b) nicht zu


Begründung:

Herr Richter, Bewohner des Grundstückes Unter den Wellerwänden 259, hat einen Antrag auf eine zusätzliche Straßenlampe vor seinem Grundstück gestellt und dies wie folgt begründet:

Sein Haus wurde erst später als die anderen Häuser und hinter einem Grundstück gebaut. Dadurch steht die letzte Straßenlampe ca. 20m entfernt von seiner Grundstückszufahrt an der Ecke Krottorfer Weg / Unter den Wellerwänden 258 und der Bereich bis zu seinem Grundstück wird daher schlecht ausgeleuchtet. Nach seiner Aussage ist dort auch schon 2 mal jemand gestürzt.

 

Hierzu hat die Verwaltung Kostenangebote eingeholt. Für die Installation einer zusätzlichen Straßenlampe würden derzeit Kosten i.H.v. rund 4.600,- € anfallen.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Aufstellung einer zusätzlichen Lampe nicht zuzustimmen, da es in allen Ortsteilen nicht oder schlecht beleuchtete Bereiche gibt und dann andere Anwohner ebenfalls Anträge stellen könnten. Zu den nicht beleuchteten Bereichen gehören insbesondere die weit außerhalb von Ortschaften liegenden Einzelgrundstücke. Weiterhin besteht das Gebäude seit mindesten 20 Jahren. In diesem Zeitraum wurde bisher keine zusätzliche Beleuchtung beantragt bzw. die schlechte Ausleuchtung in diesem Bereich beanstandet.

 

Rechtlich gibt es keine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden und Städten. Dies weder infolge bürgerlichen Rechts zur sog. Verkehrssicherung noch kraft Bundes- oder Landesgesetzen für Straßen und deren Nutzung.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 


Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff