Betreff
Annahme einer Spende
Vorlage
AGB/143/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 1.000,00 € von Hagen Jobst für die 1000-Jahr-Feier Hamersleben im Jahr 2022.

 

 

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen

Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die 

Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates. In der

aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für

Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € die Entscheidung des Haupt- und

Finanzausschusses genügt. Der Beschluss des Gemeinderates ist ab einer

Spende über 5000,- € notwendig.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff