Betreff
Beschluss überplanmäßiger Aufwand/Auszahlung, Beauftragung Abbruch und Festlegung Verkaufspreis
Vorlage
GRÖ/232/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat Gröningen beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung über 60.000 EUR im PSK 111710.11710.521100/ 111710.11710.721100 für den Abbruch des Gebäudes Am Anger 4, 39397 Gröningen OT Großalsleben. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.

2.       Der Stadtrat Gröningen beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung die Vergabe und Beauftragung des Abbruchs sowie der Entsorgung für die Liegenschaft Am Anger 4, 39397 Gröningen OT Großalsleben durchzuführen.

3.       Der Stadtrat Gröningen beschließt den Verkauf des Flurstücks 753 mit einer Fläche von 767 m2 in der Flur 2 Gemarkung Großalsleben unter folgenden Bedingungen:

3.1.    Der Kaufpreis beträgt 45,00 €/m² .

3.2.    Gegenüber dem Erwerber ist eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren zu vereinbaren. Wird die Bauverpflichtung vom Erwerber nicht erfüllt, so geht der Grund und Boden an die Stadt zurück und dem Erwerber sind 80 % vom Kaufpreis zu erstatten. Diese Vereinbarung ist als Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

3.3.    Alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt der Erwerber.

3.4.    Die Verwaltung ist legitimiert, ohne personenbezogene Beschlussfassung den Grundstückskaufvertrag im Namen der Stadt Gröningen abzuschließen.

3.5.    Ein Preisnachlass in Form eines Kinderbonus in Höhe von 3000,00 EUR pro Kind für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr wird gewährt. Dieser Preisnachlass wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und kann jederzeit durch Beschluss geändert werden.

 

 


Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Gröningen hat den Bürgermeister und stellvertretend den Verbandsgemeindebürgermeister legitimiert, am öffentlichen Gebotsverfahren für die Liegenschaft Am Anger 4, 39397 Gröningen, OT Großalsleben teilzunehmen. Ein weiterer Interessent hat am öffentlichen Verfahren im Amtsgericht Oschersleben am 22.02.2022 um 10:00 Uhr teilgenommen. Ein Gebot wurde nicht abgegeben. Damit hat der Verbandsgemeindebürgermeister vor Ablauf der Angebotsabgabefrist das Gebot für die Stadt Gröningen zum geringsten Gebot abgegeben. Das geringste Gebot lag bereits über 50 Prozent des Verkehrswerts aufgrund der Verfahrenskosten. In weiteren Verhandlungsterminen wäre das geringste Gebot daher gestiegen. Der Zuschlag wurde für 3272,75 EUR erteilt.

 

Vom Gebäude geht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Die Dacheindeckung ist schadhaft. Eine Sicherung des Gebäudes würde zusätzliche Kosten für die Stadt Gröningen bedeuten. Da das Grundstück, legitimiert durch den Stadtrat Gröningen, zur Entwicklung als Bauland erworben wurde, empfiehlt die Verwaltung die Sicherung in Form eines Abbruchs. Damit kann die Fläche im Nachgang der geplanten Nutzung zugeführt werden.

 

Der Verkauf der Grundstücksfläche wurde für das Haushaltsjahr 2022 nicht geplant. Aufgrund der derzeitigen Nachfragesitutation könnte ein Verkauf noch in diesem Jahr möglich werden. Des Weiteren wird der Landkreis Börde seinen Hebesatz auf 39,3 Prozent festlegen. Dadurch ergeben sich freie Finanzmittel, die für den Abbruch eingesetzt werden können. Zum aktuellen Stand sind die geplanten Ertragskonten in der Stadt Gröningen im anteiligen Soll. Die Verwaltung schätzt daher zusammenfassend ein, dass die Aufwendungen/Auszahlung für die Stadt Gröningen leistbar ist.

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor ist davon auszugehen, dass nach der Vergabe die Abbruch- und Entsorgungskosten bei rund 50.000 EUR liegen werden. Aufgrund der Nachbarschaftsbebauung ist baubegleitend ein Statiker hinzuzuziehen. Weitere Kosten können für die Sicherung der Nachbarbebauung entstehen. Den Umfang der Arbeiten und die damit verbundenen Kosten können erst im Verlauf der Maßnahme beziffert werden. Daher wird die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung auf 60.000 EUR beschlossen.

 

Es ist zu erwarten, dass in das Grundstück am Anger 4, 39397 Gröningen, OT Großalsleben rund 63.000 EUR aufgewendet werden. Dies würde bei voller Umlage der Kosten einen Verkaufspreis von über 82,00 EUR/m² bedeuten. Für das Grundstück sind bereits die Erschließungsbeiträge für Trink- und Schmutzwasser beim TAV entrichtet worden. Dennoch ist dieser Verkaufserlös für die Ortslage Großalsleben unrealistisch. Die Verwaltung empfiehlt mindestens 50 Prozent der Kosten umzulegen. Dies würde einen Verkaufspreis von rund 41,00 EUR/m² bedeuten.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2022

60.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: Informationen zum Grundstück
  • Anlage 2: Flurkartenauszug