Betreff
Aktueller Sachstand zum Planungsstand Erschließung Baugebiet und weiterer Ablauf
Vorlage
KRS/086/22-IV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Kroppenstedt beabsichtigt Bauflächen zu erschließen. Am 12.12.2019 hat der Stadtrat Kroppenstedt den Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben gefasst. Die Grundstücksflächen im B-Plangebiet wurden erworben und ein Büro mit der Erschließungsplanung beauftragt. Den Auftrag hat das Büro SGW-Ingenieurgesellschaft Magdeburg mbH, vertreten durch Tilo Steffens, erhalten.

 

Bereits bei den Voruntersuchungen ist der stark geschädigte Regenkanal aufgefallen. Dieser ist im Zuge der Erschließung ebenfalls zu erneuern. Eine Teilung in mehrere Bauabschnitte ist aufgrund von Schnittpunkten und Gewährleistungsaspekten wirtschaftlich nicht zu vertreten. Dadurch kam die bauliche Umsetzung ins Stocken, da keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung standen.

 

Aus den vorherigen Haushaltsjahren wurden Mittel in Höhe von 57.158,07 Euro in den laufenden Haushalt 2022 übertragen. Es handelt sich dabei um noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen der Vorplanung. Der Haushalt der Stadt Kroppenstedt sieht im Haushaltsjahr 2022 eine Auszahlungsermächtigung über 600.000 EUR, in 2023 über 250.000 EUR und in 2024 über 100.000 EUR vor. Damit ist zum aktuellen Stand der Kostenschätzung die Erschließung und die Erneuerung des Regenkanals gesichert.

 

Das Planungsbüro hat die Entwurfsplanung erarbeitet und möchte diese dem Stadtrat Kroppenstedt vorstellen. Durch die Beteiligung der Stadträte sollen frühzeitig Rückfragen zur Planung beantwortet und mögliche Hinweise in die Ausführungsplanung eingearbeitet werden. Aufgrund des Haushaltsansatzes für 2022 soll die Vergabe im 4. Quartal 2022 erfolgen.

 

Durch die Erfahrung aus anderen Baumaßnahmen eignet sich dieser Zeitpunkt für eine Vergabe, um am Markt brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Mit der Erschließung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Die Vermarktung der Flächen kann parallel erfolgen. Die Bebauung mit Eigenheimen ist dann ab 2024 möglich.

 


Anlagenverzeichnis:

  • Anlage 1: Zeitschiene/ Planungszeitraum
  • Anlage 2: Vorplanung Bereich Feuerwehr
  • Anlage 3: Vorplanung Stichstraße