Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neue Straße / Philipp-Müller-Straße" Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Neuwegersleben. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Im Januar 2015 wurde durch einen Vorhabenträger eine Bauleitplanung erarbeitet, deren Zweck es war, auf dem derzeit unbeplanten Grundstück zwei Wohngrundstücke und ein Gewerbegrundstück “Werkstatt” auszuweisen. Dafür wurde der Bebauungsplan “Neue Straße / Philipp-Müller-Straße" der Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Neuwegersleben erarbeitet und als Satzung 2015 rechtskräftig.
Die Umsetzung des rechtskräftigen B-Planes erfolgte nicht. Der Vorhabenträger beabsichtigt nunmehr, das Grundstück als Ganzes zu veräußern. Das Problem bei der Vermarktung stellt die Ausweisung des Gebietes als Mischgebiet mit der Ausweisung des Gewerbes “Werkstatt” dar.
Aus diesem Grund soll mit der 1. Änderung des B-Planes die Gebietsausweisung vom Mischgebiet mit Gewerbe zum Wohngebiet erfolgen, sodass eine verbesserte Vermarktungsmöglichkeit zur Bebauung mit Einfamilienhäusern gegeben ist.
Derzeit liegt eine Interessenbekundung für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vor. Nach Gesprächen mit der jungen Familie bekundeten sie ein starkes Bauinteresse und die Bereitschaft, sich entsprechend ihrer Grundstücksfläche anteilig an den Kosten der Bauleitplanung zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung wird durch einen separaten Vertrag zwischen der Gemeinde und der Familie erfolgen, der durch den Gemeinderat zu beschließen ist.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2022 |
ca. 8.000 € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Lageplan