Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Triftstr. 1. BA" Hier: Abwägungsbeschluss
Vorlage
AUS/082/21-BV/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben hat die zum B-Plan „Triftstr.“ 1. BA in Ausleben im Verfahren nach§ 13a i.V.m. § 13b BauGB i.V.m. § 3PlanSIG eingegangenen Stellungnahmen der benachbarten Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des B-Plan „Triftstr.“ 1. BA entsprechen dem Abwägungskatalog Stand: Oktober 2021(Seite 1 bis 2) und wird Anlage zum Abwägungsbeschluss.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, folgendem Träger öffentlicher Belange deren Hinweis den Inhalt zum B-Plan „Triftstr.“ 1. BA nach § 13b BauGB wesentlich berührt vom Ergebnis der Abwägung Kenntnis zu geben:

- Landkreis Börde, FD Kreisplanung

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

Ja:                                                         Nein:                                                    Enthaltung:

 

  1. Der Gemeinderat Ausleben beschließt den B-Plan „Triftstr.“ 1. BA in Ausleben nach § 13b BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Stand Oktober 2021). Die Begründung des Planes (Stand Oktober 2021) wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Abwägungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das gemeindliche Internet-Portal der Verbandsgemeinde Westliche Börde eingestellt.

 


Begründung:

Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegungsfrist und der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Ausleben eine Abwägung der Anregungen, Hinweise und/oder Auflagen durchzuführen (Abwägungsgebot).

 

Der Landkreis Börde, FD Kreisplanung stellt in seiner Stellungnahme fest:

„Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Triftstraße, 1 BA“ in der Gemeinde Ausleben OT Ottleben, welcher am 29.06.2019 rechtskräftig wurde, soll ausschließlich eine Verlagerung der Grünfläche erfolgen. Die festgestellte Heckenbepflanzung am nördlichen Rand des Geltungsbereiches wird in gleicher Größe auf das angrenzende Flurstück 628/156 verschoben. Damit wird der Geltungsbereich um diese Fläche erweitert. Auf der Planzeichnung ist der erweiterte Geltungsbereich auch entsprechend zu umranden. Laut Pkt. 5 der Textlichen Festsetzungen gelten die übrigen Festsetzungen der Satzung zum B-Plan „Triftstraße, 1 BA“ fort. Das gilt auf der Planzeichnung (nicht dargestellt) insbes. für die Baugrenzen, Nutzungsschablone und Maß (Breite) der übrigen Grünflächen.“

Gemeinde: Die Stellungnahme des Landkreises, FD Kreisplanung wird von der Gemeinde umgesetzt. Das Bebauungsplangebiet wird vergrößert. Es befinden sich lediglich die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf einem anderen Flurstück.

 

Das Abwägungsergebnis ist dem jeweiligen Träger öffentlicher Belange und den Bürgern mitzuteilen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage - Abwägungsprotokoll