Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Triftstr. 1. BA” bestehend aus der Planzeichnung (Teil I) und den textlichen Festsetzungen (Teil II) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren beendet. Im Anschluss muss die Bauleitplanung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Mit dem Datum der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des B-Planes in Kraft.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


Anlagen:

Anlage 1: 1. Änderung des B-Planes  „Triftstr. 1. BA“ - Planzeichnung

Anlage 2: 1. Änderung des B-Planes  „Triftstr. 1. BA“ - Textliche Festsetzungen

Anlage 3: 1. Änderung des B-Planes  „Triftstr. 1. BA“ - Begründung