Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Triftstr. 1. BA” bestehend aus der Planzeichnung (Teil I) und den textlichen Festsetzungen (Teil II) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren beendet. Im Anschluss muss die Bauleitplanung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Mit dem Datum der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des B-Planes in Kraft.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderung des B-Planes „Triftstr. 1. BA“ - Planzeichnung
Anlage 2: 1. Änderung des B-Planes „Triftstr. 1. BA“ - Textliche Festsetzungen
Anlage 3: 1. Änderung des B-Planes „Triftstr. 1. BA“ - Begründung