Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
Ausleben beschließt die Korrektur/Heilung zu den Bekanntmachungen der
Beschlüsse:
- Bekanntmachung
der Auslegung des Entwurfes für die Öffentlichkeit
(Beschluss-Nr. 029/06/2020)
- Wiederholung
der Anzeige des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt zur 1. Änderung des
B-Planes “Bullenberg” (Beschluss-Nr. 031/07/2020)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneuten Bekanntmachungen zu veröffentlichen.
Begründung:
Durch das Landesverwaltungsamt wurde eine rechtsaufsichtliche Überprüfung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Bullenberg” der Gemeinde Ausleben durchgeführt.
Dabei wurden 2 Feststellungen durch das Landesverwaltungsamt getroffen:
1.
Negative Stellungnahme des Ministeriums für
Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. 24
Die in der Behördenbeteiligung abgegebene negative Stellungnahme des Ministeriums, Ref. 24, Magdeburg wurde durch die Gemeinde weggewogen. Seitens des Landesverwaltungsamtes gibt es hierfür aber keine Rechtsgrundlage, da Ziele der Raumordnung nach § 4 Raumordnungsgesetz Bindungswirkungen entfalten. Somit ist der Bebauungsplan laut Auffassung des Landesverwaltungsamtes unwirksam.
Zu dieser Feststellung hat der Vorhabenträger durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton eine gutachterliche Einschätzung eingeholt, die der Auffassung des Landesverwaltungsamtes widerspricht. Des Weiteren besteht seitens des Vorhabenträgers ein Klageverfahren zur Erlangung der Baugenehmigung für das Repowering von 7 Windkraftanlagen. Eine Gerichtsentscheidung liegt noch nicht vor und sollte abgewartet werden
2. Korrektur/Heilung
2.1. Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes für die Öffentlichkeit:
- Die Bekanntmachung muss 2 Wochen betragen, danach erfolgt der einmonatige Auslegungszeitraum.
- Ausreichende Beschreibung des Geltungsbereiches durch Abdruck eines Kartenausschnittes/Lageplan
- Nachweis der zusätzlichen Einstellung der Unterlagen im Internet
- Angaben zu Arten umweltbezogener Informationen
2.2. Wiederholung der Anzeige des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt nach
Ausfertigung der Satzung
Nach der Korrektur/Heilung sind die Forderungen des Landesverwaltungsamtes zum formellen Verfahren des B-Planes erfüllt.
Der unter Punkt 1 beschriebene Konflikt mit den raumordnerischen Vorgaben und der angebliche Abwägungsfehler bedürfen der rechtlichen Überprüfung durch die Obere Kommunalaufsicht.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2022 |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |