Betreff
Bestätigung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
KRS/084/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Fachdiensts Rechnungsprüfung des Landkreises Börde zu Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2017 fest. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von -96.972,54 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen.

2.       Die Stadträte erteilen dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.

 

 


Begründung:

Die Stadt Kroppenstedt hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu vermitteln und ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht (siehe § 118 Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung, der Vermögensrechnung (Bilanz) und einem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss sind Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen beizufügen.

 

Nach Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses 2017 des Bürgermeisters am 07.12.2020 wurde der Abschluss dem Fachbereich Rechnungsprüfung übergeben.

 

Nach § 138 KVG LSA obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreis Börde. Die Prüfung des Jahresabschlusses mit allen Unterlagen erfolgt daraufhin, ob die gesetzlichen und die ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen, der auch einen Bestätigungsvermerk enthält.

 

Mit dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Kroppenstedt vom 04.02.2022 wurde die Prüfung abgeschlossen. Der vom Fachbereich Rechnungsprüfung vorliegende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zeigt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden und ein den tatsächlichen Vermögensverhältnissen entsprechendes Bild der Stadt Kroppenstedt dargestellt wurde.

 

Nach § 120 (1) KVG LSA beschließt der Stadtrat den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Robert Klaer

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

  • Anlage 1: Rechenschaftsbericht
  • Anlage 2: Schlussbilanz Anhang
  • Anlage 3: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses