Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme

 

in Höhe von 4.274.600,00 €.

 

Der Verbandsgemeindebürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

- Kreditlaufzeit:                               Tilgungsdarlehen (lineare Tilgungsraten) mit 40 Jahren

- Zinsfestschreibung:                    maximal 40 Jahre

- Zinssatz:                                                            der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:                        vierteljährlich, nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Tilgung ab 31.03.2024) 

- Auszahltermin:                                                             schnellstmöglich, bis 30.06.2022

 


Begründung:

In § 2 der Haushaltssatzung 2022 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 4.274.600 € festgesetzt, welche für die Absicherung der Finanzierung des Eigenanteils an der Maßnahme Breitband vorgesehen ist.

Mit Schreiben vom 21.01.2022 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2022 mit der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 02.02.2022 im Amtsblatt für den Landkreis Börde. Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2024 durch öffentliche Bekanntmachung.

 

Auf Grund der zeitlichen Verschiebungen in der Breitbandinvestition in den Jahren 2019 bis 2021 und der noch zum Teil fehlenden Abrechnungen der einzelnen zu aktivierender Bauabschnitte, konnte bisher nur das Nettodarlehen in Höhe von 2.747.800 € (Ermächtigung aus 2020) aufgenommen werden. Die Kreditermächtigung aus 2019 in Höhe von 4.088.100 € wurde nicht in Anspruch genommen.

Insofern wurde für das Haushaltsjahr 2022 auch auf Grundlage der neuesten Annahmen entsprechend dem zur Planung vorliegenden Business Case eine Kreditermächtigung i.H.v. 4.274.600 € festgesetzt.

 

Da die Inbetriebnahme nur in kleinen Schritten erfolgen kann (einzelne Baucluster) und somit die Refinanzierung über die Pachteinnahmen zeitlich verzögert erfolgt, wird aus wirtschaftlichen Gründen für dieses Darlehen eine später einsetzende Tilgung vorgeschlagen. Aufgrund der derzeit günstigen Zinssituation ist eine maximale Ausschöpfung der Zinsfestschreibung geboten. Ebenso sollte die Laufzeit der Finanzierung nah am Abschreibungszeitraum liegen.

 

Mit der Gesamtinbetriebnahme ist nicht vor dem 01.01.2024 zu rechnen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Robert Klaer

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

-       Anlage 1: Haushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Westliche Börde

-       Anlage 2: Kreditgenehmigung 2022 des Landkreises Börde vom 21.01.2022