Betreff
Kreditaufnahme zur Investitionsfinanzierung Maßnahme L24/L80 OD Großalsleben
Vorlage
GRÖ/226/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Gröningen eine Kreditaufnahme

 

in Höhe von 1.138.800,00 €.

 

Der Bürgermeister der Stadt Gröningen erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

- Kreditlaufzeit:                               maximal 40 Jahre

- Zinsfestschreibung:                    maximal 40 Jahre

- Zinssatz:                                           der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:       vierteljährlich, nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Tilgung ab 31.03.2024) 

 


Begründung:

In § 2 der Haushaltssatzung 2022 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 1.138.800 € festgesetzt, welche für die Absicherung der Finanzierung des Eigenanteils an der OD-Maßnahme L24/L80 (Ortsdurchfahrt Großalsleben) vorgesehen sind.

 

Mit Schreiben vom 19.01.2022 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2022 mit der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 03.02.2022 im Amtsblatt für den Landkreis Börde. Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2024 durch öffentliche Bekanntmachung.

 

Der zukünftige Kostenstand erfordert die Umwandlung, für die bisherig vorfinanzierten Auszahlungen zur Investition in Höhe von 1.338.800 €, in einen Kredit.

 

Weiterhin ist aufgrund der derzeit günstigen Zinssituation eine maximale Ausschöpfung der Zinsfestschreibung geboten. Ebenso sollte die Laufzeit der Finanzierung nah am Abschreibungszeitraum liegen.

 

Durchschnittlich liegt der Marktzins aktuell bei 20-jähriger Zinsbindung in etwa bei 0,60 % und bei 30-jähriger Zinsbindung bei 0,80 % im Bereich der kommunalen Investitionsfinanzierung.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner