Betreff
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung nach KiFöG LSA
Vorlage
VG/163/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Herstellung des Einvernehmens gem. § 11a des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (KiFöG) zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. über den Betrieb der Tageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Tageseinrichtung Evangelische Kindertagesstätte Gröningen

für das Haushaltsjahr 2022.

 


Begründung:

Gem. § 11a (1) KiFöG schließt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden ab.

 

Über das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich.       

 

Soweit der Finanzierungsbedarf eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Tageseinrichtung nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, hat die Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen. Zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs können Kostenbeiträge gemäß § 13 erhoben werden.

 

Die Platzkosten für das Haushaltsjahr 2022 betragen für den Krippenbereich 2.165 € (10 Stunden) und im Kindergartenbereich 1.559 € (10 Stunden). Von diesen Kosten werden die Landes- und Landkreismittel noch abgezogen.

Diese Kosten betragen für Krippenkinder 633 € und für Kindergartenkinder 306 €.

 

Das heißt, es bleiben Platzkosten von 1532 € pro Krippenkind pro Monat sowie 1253 € pro Kindergartenkind pro Monat. Diese Kosten sinken, sobald mehr Kinder die Einrichtung besuchen.

Im Moment werden 13 Kinder in der Kindertagesstätte Edelhof betreut.

Die Betriebserlaubnis liegt bei 45 Kindern.

 

Alternativen zu diesem Beschluss gibt es nicht. 

 

Dem Beschluss sind weitere Anlagen beigefügt:

Kalkulation Kindertagesstätte

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Kalkulation der Einrichtung