Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Annahme folgender Spenden für das Freikreuz:
200,00 EUR von Torsten Warnecke
300,00 EUR von Jutta Lemgau
500,00 EUR von Steffen Mund
500,00 EUR von Dachdeckermeisterbetrieb Mund GmbH
300,00 EUR von Jagdgenossenschaft Kroppenstedt
1000,00 EUR von Klaus und Christine Fiedler
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 EUR einen Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5.000,00 EUR notwendig ist. Für Beiträge ab 100,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Susanne Krumbeck |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |