Betreff
Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre zum Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans "Radarstation" Nr. 1/2020 mit Veränderungssperre
Vorlage
AUS/089/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Radarstation" Nr. 1/2020 mit Veränderungssperre gemäß Beschluss-Nr. 023/04/2020 um ein weiteres Jahr. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 


Begründung:

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2020 wurde unter der Beschluss-Nr. 023/04/2020 der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Radarstation" Nr. 1/2020 mit Veränderungssperre gefasst.

Um einer unkontrollierten Entwicklung in diesem Bereich vorzubeugen, sollte diese Fläche aus städtebaulichen Gründen überplant werden. Gleichzeitig sollte erreicht werden, dass die spätere Planung mit den Zielen der Raumordnung konform geht.

 

Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet hat die Gemeinde eine Veränderungssperre gemäß §14 BauGB beschlossen. Damit wird festgelegt, dass keine baulichen Anlagen im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt werden und Veränderungen an Grundstücken oder baulichen Anlagen, die nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden

dürfen. Ist die Veränderungssperre beschlossen können Baugesuche für den Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt werden (§15 BauGB). Gemäß § 17 BauGB beläuft sich die Geltungsdauer der Veränderungssperre auf 2 Jahre und kann durch die Gemeinde um 1 Jahr verlängert

 

Der Beschluss wurde am 20.04.2020 gefasst und läuft somit nach 2 Jahren am 19.04.2022 aus.  Durch den Investor wurde der vorhandene B-Plan “Windpark Bullenberg” Ausleben für ein Repowering der Windkraftanlagen überarbeitet, durch die Gemeinde Ausleben beschlossen und durch die Bekanntmachung rechtskräftig. Das Landesverwaltungsamt prüfte den Vorgang und stellte fest, dass der B-Plan nicht mit den Zielen der Raumordnung (fehlender Regionaler Entwicklungsplan) vereinbar und der Beschluss aufzuheben ist. Durch die Aufsichtsbehörde wird der Vorgang geprüft.

Durch diesen Stand sind die Ziele für die Veränderungssperre noch nicht erreicht und die Veränderungssperre sollte für ein weiteres Jahr aufrecht erhalten werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Beschluss-Nr. 023/04/2020 mit Beschlussvorlage