Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Kroppenstedt (Hebesatzsatzung)
Vorlage
KRS/079/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf Grund der §§ 5, 8, 45 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 13.12.1996, der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 und der §§ 1, 4, und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 in den jeweils derzeit geltenden Fassungen beschließt der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt die in der Anlage vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Kroppenstedt (Hebesatzsatzung).


Begründung:

Die haushaltsmäßige Situation der Stadt Kroppenstedt erfordert es, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten und weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kora Schreiber

 

 

Fabian Stankewitz

 

Joachim Willamowski

 


Anlagen:

Hebesatzsatzung