Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Neuwegersleben für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Neuwegersleben Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VG/158/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. §§ 8 BauGB für das Plangebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 403 teilweise 133; 405 und Flur 5 Flurstück 28/7, (Anlage: Plangebiet) zur Schaffung von Bauplanungsrecht. Der Aufstellungsbeschluss wird beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 11/2022 - Freiflächenphotovoltaikanlage “Am Bahnhof” im Ortsteil Neuwegersleben.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt ein Bauleitverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes OT Neuwegersleben für die Errichtung einer „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 403 teilweise 133; 405 und Flur 5 Flurstück 28/7, (Anlage: Plangebiet) zur Schaffung von Baurecht einzuleiten.

Der Vorhabenträger, die PAMA UG, Ostwaldstr. 3 in 04317 Leipzig stellte mit Datum vom 10.05.2021(Faxnachricht) den Antrag auf Einleitung des Bauleitverfahrens. Er übernimmt alle anfallenden Kosten bis zur Erlangung des Baurechtes. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Planunterlagen kostenlos der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das betreffende Plangebiet als landwirtschafte Fläche im Landschaftsschutzgebiet befindlich ausgewiesen. Da die B-Pläne aus dem F-Plan entwickelt werden müssen (Entwicklungsgebot), muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teil des Plangebietes erfolgen. Die Änderung des F-Planes kann gemäß § 8 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Ein Aufstellungsbeschluss muss gefasst werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist auf die Tagesordnung zur Einleitung des Bauleitverfahrens in der Gemeinde Am Großen Bruch gesetzt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

 

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Plangebiet