Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Neuwegersleben für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Neuwegersleben Hier: Städtebaulicher Vertrag
Vorlage
VG/157/22-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrag (Stand: März 2022) zwischen der Verbandsgemeinde Westliche Börde - im Weiteren Verbandsgemeinde genannt - und der Pama UG aus Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Piskun, Oswaldstr. 3, 04317 Leipzig - im Weiteren "Vorhabenträger" genannt- zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans von Neuwegersleben 011/2022 “Freiflächenvoltaikanlagen Am Bahnhof” im OT Neuwegersleben, Gemarkung: Neuwegersleben, Flur 3; Flurstücke 403; teilweise 133, 405 und Flur 5 Flurstück 28/7.

 


Begründung:

Die Firma Pama UG, Leipzig beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 749 kWp auf dem ehemaligen Bahndamm im OT Neuwegersleben.

Gemäß § 8 BauGB muss sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Da die Ausweisung des Gebietes nicht mit der künftigen Nutzung übereinstimmt, muss Bauplanungsrecht geschaffen werden. Ein Bauleitverfahren zur Gebietsausweisung im Flächennutzungsplan obliegt der Verbandsgemeinde und muss von ihr eingeleitet werden.

Der Flächennutzungsplan kann im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für das Plangebiet geändert werden. Dieses Bauleitverfahren ist durch einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abzusichern. Der städtebauliche Vertrag muss zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geschlossen werden.

 

Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Verbandsgemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Investor auf seine Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung, sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.

 

Die Verantwortung der Verbandsgemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Bauleitplanaufstellungsverfahren bleibt unberührt.

Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.

 

Für das oben genannte Plangebiet wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde und der Firma Pama UG, Leipzig geschlossen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag