Betreff
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Am Großen Bruch
Vorlage
AGB/122/21-BV/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Am Großen Bruch.

 


Begründung:

Eine Gebührenkalkulation für die Gemeinde Am Großen Bruch wurde letztmalig im Jahr 2012 erstellt. Die gesetzliche Notwendigkeit einer Kalkulation ergibt sich aus dem § 5 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt, die Art und Weise der Kalkulation aus § 5 Absatz 2-6 KAG LSA.

Eine Kalkulation soll unter anderem Aufschlüsse darüber bringen, was der einzelne Gebührentatbestand für Kosten verursacht und in welchem Maße sich die Gemeinde daran beteiligt. Nur so kann der Gemeinderat seine Pflicht zur Ermessensausübung wahrnehmen. Der Gemeinderat muss in der Entscheidungsfindung sein Ermessen so ausüben, dass er die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen berücksichtigt und der vom Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geforderten Kostendeckung entspricht.

 


Anlagen:

  • Entwurf Friedhofsgebührensatzung
  • Kalkulation