Betreff
Friedhofssatzung der Gemeinde Am Großen Bruch
Vorlage
AGB/121/21-BV/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Am Großen Bruch.

 


Begründung:

Seit dem 01.01.2021 ist der kirchliche Friedhof Hamersleben durch Erwerb in kommunales Eigentum der Gemeinde Am Großen Bruch übergegangen. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme gilt die Friedhofssatzung der Gemeinde Am Großen Bruch, welche durch die Verwaltung anzupassen ist.

 

Die Gemeinde Am Großen Bruch beabsichtigt zudem ab 01.04.2022 die Neugestaltung von anonymen und halbanonymen Urnengemeinschaftsfeldern sowie die Neugestaltung einer Gemeinschaftsgrabanlage für Erdbestattungen mit Schriftplatte auf Rasenfläche.

 

In der Erbestattungsanlage mit eingelassener Schriftplatte auf Rasenfläche erfolgt die Bestattung der Reihe nach innerhalb einer weglosen Rasenfläche für bis zu zwei Leichen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, für Kinder unter Vollendung des 10. Lebensjahres ebenfalls 20 Jahre.

 

Die Erdbestattungen werden vom beauftragten Bestattungsinstitut durchgeführt. Die Pflege der Grabanlagen wird von den Bauhofsmitarbeitern übernommen. Um die Arbeiten der Bauhofsmitarbeiter nicht zu behindern, müssen beide Grabanlagen frei von Grabschmuck bleiben.

 

 

Eine Satzungsänderung ist unumgänglich geworden.

 

 


Anlagen:

  • Entwurf Friedhofssatzung