Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung für die Abforderung des Finanzbedarfes gem. § 12b KiFöG LSA Kitas
Vorlage
VG/156/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 156.700,00 € für die Abforderung des Finanzbedarfes gem. § 12b KiFöG LSA 365100.36510-36540.545200/745200 zu.

Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.

 


Begründung:

Die Verbandsgemeinde hat gem § 12b KiFöG LSA die Kosten der Einrichtung unter Anrechnung der Landes- bzw. Landkreiszuweisungen sowie der durch die Eltern entrichtende Kostenbeitrag zu tragen.

 

Die Stadt Oschersleben rechnete Anfang des Jahres 2021 den Finanzmittelbedarf für das Jahr 2019 ab. Durch die bereits erfolgte Abrechnung der Stadt Oschersleben sowie durch andere Gemeinden wurden die geplanten Mittel ausgeschöpft. Für die Abrechnung der Stadt Oschersleben für das Jahr 2020 sowie für die Abrechnungen der Verbandsgemeinde Obere Aller für die Jahre 2019 und 2020 reichen die geplanten Mittel nicht aus. Zur Zeit der Haushaltsplanung 2021 waren die Abrechnungen für 2 Jahre nicht abzusehen und konnten somit nicht ordnungsgemäß eingestellt werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz