Betreff
Widmung einer Straße
Vorlage
AUS/087/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das

Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie folgt

gewidmet:

 

1. Lagebezeichnung:

Hohe Worth in Ottleben, beginnend an der Triftstraße und ca. 120 m in östliche Richtung verlaufend (Wendehammer); Flurstück 1309 in der Flur 10 der Gemarkung Ausleben

 

2. Name der Straße: Hohe Worth

 

3. Festsetzungen zu der Straße:

 

a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

 

c) Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Ausleben

d) Widmungsbeschränkung:
- Verbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250) mit Zusätze “Anlieger frei” und “Betriebs- und Versorgungsdienst frei”. Diese Widmungsbeschränkung entfällt automatisch mit Fertigstellung des Endausbaues.

   

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 


Begründung:

Die Widmung ist erforderlich, damit die Erreichbarkeit der neu bebauten Grundstücke über eine öffentliche Straße gegeben ist. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.

 

Der Name “Hohe Worth” wurde bereits mit einer separaten Beschlussfassung festgelegt.

 

Die vorgeschlagene Widmungsbeschränkung ist erforderlich, da der Endausbau noch nicht erfolgt ist. Damit wird klar geregelt, dass derzeit u.a. nur die Anlieger, die Post / Lieferdienste sowie die Müllabfuhr dort fahren dürfen. Nach Fertigstellung des Endausbaus entfällt die Widmungsbeschränkung.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 


1. Kartenauszug