Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 010/2022 "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Gelände "Am Bahnhof" OT Neuwegersleben; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
AGB/124/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, ein Bauleitplanverfahren „Freiflächenphotovoltaik-anlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 403 teilweise 133; 405 und Flur 5 Flurstück 28/7 (Anlage: Plangebiet, zur Schaffung von Baurecht gemäß

§§ 12, 30 Abs.2 BauGB als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2022 – “Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof” im Ortsteil Neuwegersleben.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Der Gemeinderat beschließt ein Bauleitplanverfahren „Freiflächenphotovoltaikanlage Am Bahnhof“ in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Gemarkung Neuwegersleben, Flur 3, Flurstücke 403 teilweise 133 und Flur 5 Flurstück 28/7 (Anlage: Plangebiet) zur Schaffung von Bauplanungsrecht gemäß §§ 12, 30 Abs.2 BauGB als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten.

Der Vorhabenträger, die PAMA UG, Ostwaldstr. 3 in 04317 Leipzig stellte mit Datum vom 10.05.2021(Faxnachricht) den Antrag auf Einleitung des Bauleitverfahrens. Er übernimmt alle anfallenden Kosten bis zur Erlangung des Bauplanungsrechtes. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Planunterlagen kostenlos der Gemeinde Am Großen Bruch zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinde hat zur Sicherung der Zugänglichkeit für die Grundstücke Schützenplatz 1 und Schützenplatz 1a eine Grunddienstbarkeit als Wegerecht in das Grundbuch von Oschersleben für eine Teilfläche des Flurstücks 133 in Größe von 623 m² der Flur 3 eintragen lassen. Damit eine Anbindung an die öffentliche Straße erfolgen kann, wurden die Flurstücke 405, 134, teilw. 133 und Flur 5 Flurstück 98/36 als Wegeflächen für die Grundstücke Schützenstr. 1 und 1a erworben.

 

Der Investor hat bisher noch kein Bauleitplanungsbüro der Gemeinde benannt. Diese Abstimmung muss noch erfolgen. Das Planungsbüro wird zum Verfahrensschritt Entwurf benannt und vorgestellt.

 

Die Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss - wurde auf der Gemeinderatsitzung am 01.07.2021 beraten und abgesetzt. Der Gemeinderat beabsichtigte den Einwohnern von Neuwegersleben die Gelegenheit zu geben,  sich über das Vorhaben der Firma PAMA UG aus Leipzig zu informieren und gleichzeitig ihre Meinung in Form einer Meinungsumfrage zu äußern. Dafür wurde der Termin der Landtagswahl am 26.09.2021 genutzt.

In der Niederschrift zur Meinungsumfrage ist festgehalten, dass 153 Stimmzettel abgegeben wurden und alle gültig waren. 86 stimmten für die Photovoltaikanlage und 67 stimmten dagegen. Auf Grund des Ergebnisses der Meinungsumfrage wird der Aufstellungsbeschluss erneut auf die Tagesordnung zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens gesetzt.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2022

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag des Investors auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Anlage 2: Lageplan