Betreff
Spenden Freikreuz
Vorlage
KRS/078/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kroppenstedt beschließt die Annahme folgender Spenden für das Freikreuz Kroppenstedt:

1.000,00 € vom Heimatverein “Die Kroppenstedter” e. V.

   500,00 € von Kreissparkasse Börde

   500,00 € von Waltraud Zellmer

   200,00 € von André Rönnebeck

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- €  einen Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,-  € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski