Betreff
Beschluss zur Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln nach der Richtlinie "Ganztagsbetreuung" für den Ersatzneubau GS Hamersleben
Vorlage
VG/155/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Verbandsgemeinderat legitimiert die Verwaltung zur Beantragung von Fördermitteln entsprechend der veröffentlichten Vorankündigung vom Landkreis Börde vom 03.11.2021 im Investitionsprogramm zum Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) beim Landkreis Börde für das Projekt

Ersatzneubau Grundschule Hamersleben
in Höhe von gesamt 2.650.000 EUR
 

2.    Der Verbandsgemeinderat bestätigt, dass die Verbandsgemeinde im Produktsachkonto 211100-21110-785100 eine entsprechende Auszahlung über 2.650.000 EUR in den Haushaltsjahren 2022-2024 eingeplant hat und diese bei Erhalt einer Fördermittelzusage unwiderruflich leisten wird.

3.    Der Verbandsgemeinderat bestätigt, dass nach Zugang des Bewilligungsbescheides für die beantragte Fördermittelmaßnahme der Erhalt der Einrichtung entsprechend der Richtlinie, aber maximal für 15 Jahre nach Beginn des Zweckbindungszeitraums, gesichert ist.

4.    Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister unabhängig der Fördermittelzusage für das Projekt Ersatzneubau Grundschule Hamersleben einen vollständigen Bauantrag beim Landkreis Börde einzureichen und entsprechende Vorbereitungen für eine Vergabe der Bauleistungen durch die Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu tätigen. Die kontinuierliche Berichterstattung zum Stand der Planungen erfolgt im Rahmen der Ausschussarbeit und im Verbandsgemeinderat.

 


Begründung:

Im Frühjahr 2021 kam es im Gebäude der Grundschule Hamersleben, Malinshof 3, 39393 Am Großen Bruch, OT Hamersleben, zu einem massiven Wasseraustritt in Folge eines Leitungsschadens. Der Schaden ist im Dachgeschoss entstanden und zieht sich durch den anhaltenden Wasseraustritt fast über das gesamte Gebäude.

 

Die Aufgabenträgerin Verbandsgemeinde Westliche Börde sowie die derzeitige Eigentümerin der Liegenschaft, die Gemeinde Am Großen Bruch, waren sich schnell einig, die Sanierung der betroffenen Bereiche grundhaft durchzuführen. Neben der Schadensbegutachtung durch die Versicherung wurde ein Architekt sowie ein Fachplaner für Gebäudetechnik beauftragt. Planungsgrundlage war die grundhafte Sanierung der betroffenen Bereiche.

 

Folgende Schwerpunkte sollten Bestandteil der Maßnahme sein:

  • Austausch der Fenster im 1.OG gegen Metallfenster mit Sonnenschutzverglasung und Verschattung
  • Erneuerung der Elektrokabel, Einbau von Datenverkabelung, Tausch der Rastereinbauleuchten auf LED sowie der Einbau einer Alarmanlage
  • Instandsetzung der Akustikdecken
  • Maler- und Bodenbelagsarbeiten
  • Tausch den Innentüren im 1.OG
  • Erneuerung der Wasserleitungen im gesamten Haus
  • Erneuerung der Dacheindeckung
  • Installation einer PV-Anlage zur Eigenstromgewinnung

 

Nach mehreren Wochen Planungsarbeit wurde der Auftraggeberin die Kostenberechnung vorgelegt. Entsprechend der vorgegebenen Leistungen wurde ein Maßnahmevolumen von fast 1,7 Millionen Euro ermittelt.

 

Während der Erstellung der Sanierungskonzeption ist ein weiterer Schaden im Tragwerk entdeckt worden. Zahlreiche Stahlträger sind bis zu 6mm korrodiert. Dieses Schadensbild ist auf einen vor über 30 Jahren nicht fachgerecht sanierten Wasserschaden zurückzuführen. Die Folge ist, dass durch Tausch der Träger bzw. das Einbringen von Unterzügen für eine Ertüchtigung der Konstruktion unverzichtbar ist. Der Umfang der Sanierung kann innerhalb dieser Planungsphase nicht vollumfänglich verpreist werden. Die gebundenen Planer schätzen derzeit den vorgefundenen Schaden auf zusätzlich 500.000 EUR Sanierungskosten ein.

 

Trotz der dann bereits notwendigen 2,2 Millionen Euro für die Sanierung wäre das Gebäude noch nicht barrierefrei, der Wärmeschutz wäre nicht verbessert, das Erdgeschoss noch nicht saniert und der Zuschnitt der Räume weiterhin ungünstig für einen zeitgemäßen Schulbetrieb. Daher wurde die weitere Sanierungskonzeption durch den Verbandsgemeindebürgermeister und den Bürgermeister der Gemeinde Am Großen Bruch gestoppt. Im Rahmen der begonnenen Haushaltsberatungen wurde der Ersatzneubau beraten. Dieser ist Bestandteil der Haushaltssatzungen 2022 und Folgejahre der Gemeinden Am Großen Bruch und der Verbandsgemeinde.

 

Beide Gemeinden haben sich mehrfach im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zum Erhalt des Standorts bekannt. Das Einvernehmen zur Schulentwicklungsplanung wurde erteilt. Die Grundschule Hamersleben ist als selbstständiger Standort nach dieser zum Ende des Betrachtungszeitraumes von 10 Jahren im Bestand gefährdet. Dem Schulträger stehen dennoch weitere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Schulstandort in Hamersleben zu erhalten. Die durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde favorisierte Variante ist der Schulverbund. Dieser kann mit dem Grundschulstandort in Gröningen gebildet werden. Dazu wäre ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dieses muss durch das Landesschulamt genehmigt werden. Der Schulträger geht davon aus, dass ein genehmigungsfähiges Konzept vorgelegt werden kann. Dadurch wäre bei der Variante Schulverbund der Schulstandort als unselbstständiger Teilstandort über den Fördermittelzweckbindungszeitraum gesichert. Die Fördermittel würden entsprechend der Richtlinie für Grundschulkinder verwendet werden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Anlage1: Anschreiben an die Träger vom 03.11.2021 durch den LK-Börde