Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 45.000,00 € für die Abforderung des Finanzbedarfes gem. §12b KiFöG LSA auf dem Produktsachkonten 365100.36550.531800/731800 zu. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.
Begründung:
Die Verbandsgemeinde hat gem. §12b KiFöG LSA die Kosten der Einrichtung unter Anrechnung der Landes- bzw. Landkreiszuweisungen sowie der durch die Eltern zu entrichtende Kostenbeitrag zu tragen.
Am 27.05.2021 beschloss der Verbandsgemeinderat das Einvernehmen zur LEQ-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Börde e. V.. Mit dem Beschluss erhöhten sich die Platzkosten pro Kind von 344,00 € auf 440,00 €. Diese Kostensteigerung war zur Zeit der Haushaltsplanung 2021 noch nicht bekannt und konnte somit nicht berücksichtigt werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Maria Behrens |
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Fabian Stankewitz |