Betreff
Annahme einer Sachspende
Vorlage
GRÖ/210/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gröningen beschließt die Annahme einer Sachspende von der Höltge & Petri GbR für das Material zur Instandsetzung der Brandschutztüren der Grundschule Gröningen im Wert von 416,50 €.

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- €  einen Beschluss des Stadtrates Gröningen. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gröningen ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5.000,-  € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5.000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner