Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Gröningen fasst nachstehenden Beschluss:
Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das
Land
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA
S. 334),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187), wie folgt gewidmet:
1. Lagebezeichnung:
Straße “Am Edlehof” in Gröningen, beginnend an
der Straße “Burggraben” und in östliche und südliche Richtung verlaufend bis
zum Ende des zukünftigen KITA-Grundstückes sowie umlaufender Gehweg um das
zukünftige KITA-Gebäude, beginnend Ecke Am Edelhof 1 und ebenfalls in östliche
und südliche Richtung verlaufend bis Gebäudeende. Betroffen sind Teilflächen
aus den Flurstücken 704, 17/9, 17/10, 17/21, 524 und 525 in der Flur 11 der
Gemarkung Gröningen.
Verkehrsflächen (Straße / Gehweg / Parkbucht à auf der als Anlage 1 beigefügten Karte - rosa markiert;
Nebenanlagen als Bestandteil der Straße
(Grünflächen) à auf der als Anlage
1 beigefügten Karte - orange markiert
2. Name der Straße: Am Edelhof
3. Festsetzungen zu der Straße:
a) Klassifizierung: Die vorstehende
Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Träger der Straßenbaulast:
Stadt Gröningen
c) Widmungsbeschränkungen:
keine
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und
auszulegen.
Begründung:
Die Widmung der Straße “Am Edelhof” ist hinsichtlich der Erschließung erforderlich. Weiterhin ist die Erreichbarkeit der zukünftigen KITA über eine öffentliche Straße sichergestellt. Öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt aufzunehmen.
Der Name “Am Edelhof” wurde bereits mit einer separaten Beschlussfassung festgelegt.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
1. Kartenauszug