Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt die Satzung über die
Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung zu den voraussichtlichen
Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2021 für straßenbauliche Maßnahmen
zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der
Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit II – Krottorf - in der vorliegenden
Fassung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Wie bereits in den Vorlagen GRÖ/175/21-BV und GRÖ/200/21-BV
erläutert wurde, dürfen Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen, die nach dem
31.12.2019 abgeschlossen bzw. begonnen wurden, nicht mehr erhoben werden. Für
die durch das Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen entstandenen
Beitragsausfälle kann ein Erstattungsantrag beim Landesverwaltungsamt gestellt
werden. Eine Bedingung für die Erstattung ist, dass das Vergabeverfahren bis
zum 09.09.2020 eingeleitet wurde.
Bereits bei der Ermittlung des vorläufigen Beitragssatzes für das Abrechnungsjahr 2020 wurden die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Krottorf im Zuge des Breitbandausbaus aufgenommen. Im Jahr 2020 kam diese Baumaßnahme nur teilweise zur Ausführung, Restarbeiten bzw. die Rechnungslegung (bisher eine Abschlagsrechnung) erfolgten im Jahr 2021.
Mit der Durchführung der Maßnahme wurde die Fa. Ost-Bau GmbH am 04.08.2020 und Fa. Elektro-Hupe am 06.08.2020 beauftragt. Die Bedingung “Einleitung des Vergabeverfahrens bis 09.09.2020” ist erfüllt. Damit kann für das Abrechnungsjahr 2021 ebenfalls ein Erstattungsantrag für den Beitragsausfall gestellt werden. Weitere investive Maßnahmen wurden nicht beauftragt bzw. durchgeführt.
Da der Beitragssatz jährlich gesondert festgelegt wird (§ 7 der wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen) und die Beitragssatzsatzung zum 31.12.2021 in Kraft getreten sein muss, ist zunächst eine Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes für die Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zu beschließen und zu veröffentlichen. Dies ist ebenfalls Grundlage für den Erstattungsantrag.
Der voraussichtliche umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil) für das Abrechnungsjahr 2021 errechnet sich wie folgt:
Straßenbeleuchtung
Ortslage Krottorf |
|
59.859,18 € |
Abzügl.
Gemeindeanteil 54,26% |
- |
32.479,59 € |
Anliegeranteil = umlagefähiger
Aufwand |
= |
27.379,59 € |
Die ermittelte Beitragsfläche beträgt 421.028,23 m².
(Die Fläche kann sich durch Vermessung u.ä. noch ändern. Diese werden dann bei der Festlegung des endgültigen Beitragssatzes berücksichtigt.)
Vorläufiger
Beitragssatz für 2021
27.379,59 € : 421.028,23 m² = 0,06503 € / m²
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Satzungsentwurf