Betreff
Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen im HJ 2021 für straßenbauliche Maßnahmen zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit II - Krottorf
Vorlage
GRÖ/204/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Gröningen beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2021 für straßenbauliche Maßnahmen zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit II – Krottorf - in der vorliegenden Fassung.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Begründung:

Wie bereits in den Vorlagen GRÖ/175/21-BV und GRÖ/200/21-BV erläutert wurde, dürfen Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen bzw. begonnen wurden, nicht mehr erhoben werden. Für die durch das Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen entstandenen Beitragsausfälle kann ein Erstattungsantrag beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Eine Bedingung für die Erstattung ist, dass das Vergabeverfahren bis zum 09.09.2020 eingeleitet wurde.

 

Bereits bei der Ermittlung des vorläufigen Beitragssatzes für das Abrechnungsjahr 2020 wurden die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Krottorf im Zuge des Breitbandausbaus aufgenommen. Im Jahr 2020 kam diese Baumaßnahme nur teilweise zur Ausführung, Restarbeiten bzw. die Rechnungslegung (bisher eine Abschlagsrechnung) erfolgten im Jahr 2021.

 

Mit der Durchführung der Maßnahme wurde die Fa. Ost-Bau GmbH am 04.08.2020 und Fa. Elektro-Hupe am 06.08.2020 beauftragt. Die Bedingung “Einleitung des Vergabeverfahrens bis 09.09.2020” ist erfüllt. Damit kann für das Abrechnungsjahr 2021 ebenfalls ein Erstattungsantrag für den Beitragsausfall gestellt werden.  Weitere investive Maßnahmen wurden nicht beauftragt bzw. durchgeführt.

 

Da der Beitragssatz jährlich gesondert festgelegt wird (§ 7 der wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gröningen) und die Beitragssatzsatzung zum 31.12.2021 in Kraft getreten sein muss, ist zunächst eine Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes für die Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 zu beschließen und zu veröffentlichen. Dies ist ebenfalls Grundlage für den Erstattungsantrag.

 

Der voraussichtliche umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil) für das Abrechnungsjahr 2021 errechnet sich wie folgt:

 

Straßenbeleuchtung Ortslage Krottorf

 

59.859,18 €

Abzügl. Gemeindeanteil 54,26%

-

32.479,59 €

Anliegeranteil = umlagefähiger Aufwand

=

27.379,59 €

 

Die ermittelte Beitragsfläche beträgt 421.028,23 m².

(Die Fläche kann sich durch Vermessung u.ä. noch ändern. Diese werden dann bei der Festlegung des endgültigen Beitragssatzes berücksichtigt.)

 

Vorläufiger Beitragssatz für 2021

27.379,59 €  :  421.028,23 m²  =  0,06503 € / m²

 

 

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf