Betreff
Funkordnung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
VG/147/21-IV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Funkordnung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde regelt in Ergänzung der allgemein gültigen Feuerwehrdienstvorschriften wie der Sprech- und Datenfunkverkehr innerhalb der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde organisiert wird. Insbesondere regelt diese Funkordnung, welche speziellen Rufgruppen durch die Einheiten im Einsatz- und Übungsdienst verwendet werden. Somit wird eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet.

Die bisherige Funkordnung stammte aus dem Jahr 2018 und war durch einige organisatorische Änderungen in der Rufgruppenvergabe insbesondere beim sogenannten Ausnahmezustand zu korrigieren. Außerdem ist die Kurzzeitdokumentation, die mit der In-Dienststellung des ELW 1 jetzt auch normgemäß durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde geleistet werden kann, aufzunehmen.

Es handelt sich um eine Dienstanweisung im Rahmen der Organisationshoheit des Verbandsgemeindebürgermeisters. Ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ist nicht notwendig.

Der Landkreis Börde hat in der Funktion als Fachaufsichtsbehörde am 28.10.2021 der vorgelegten Funkordnung zugestimmt.

 


Anlagenverzeichnis:

  • Funkordnung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde