Betreff
Spenden Freikreuz
Vorlage
KRS/073/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kroppenstedt beschließt die Annahme folgender Spenden:

4.000,00 € von Adelheid Viefhuse

1.000,00 € von Frank Helmholz

300,00 € von Dieter Deike

500,00 € von Bernd Könnecke

200,00 € von Thomas Dengler

300,00 € von Anita und Gerrit Staats


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- €  einen Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,-  € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski