Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kroppenstedt beschließt die Annahme folgender Spenden:
4.000,00 € von Adelheid Viefhuse
1.000,00 € von Frank Helmholz
300,00 € von Dieter Deike
500,00 € von Bernd Könnecke
200,00 € von Thomas Dengler
300,00 € von Anita und Gerrit Staats
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Stadtrates Kroppenstedt. In der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Kroppenstedt ist geregelt, dass ein Beschluss des Stadtrates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge über 100,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Maria Behrens |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |