Betreff
Widmung der Oktogonkirche in Üplingen als Standesamtsraum
Vorlage
VG/145/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entwidmung des Trauzimmers des Standesamtes in Hamersleben.

Gleichzeitig wird die Widmung der Oktogonkirche in Ausleben, Ortsteil Üplingen, als Trauzimmer des Standesamtes beschlossen.

 


Begründung:

Bis August 2021 wurde neben dem Verwaltungssitz in Gröningen und dem Rathaus in Kroppenstedt auch das Eheschließungszimmer in Hamersleben für standesamtliche Trauungen genutzt.

 

Durch den erheblichen Wasserschaden in der Grundschule in Hamersleben musste eine Schulklasse im Eheschließungszimmer untergebracht werden, so dass dort keine Trauungen mehr durchgeführt werden können. Die Dauer der Unterbringung ist noch nicht absehbar, so dass die Entwidmung dieses Trauzimmers vorgenommen wird.

Folglich sind im Nordbereich der Verbandsgemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keine standesamtlichen Trauungen möglich. Um dem Abhilfe zu schaffen, wurde nach möglichen Örtlichkeiten gesucht, die Eheschließungen zulassen.

 

Das Stiftungsgut Üplingen hat signalisiert, dass Sie bereit wären, die Oktogonkirche für standesamtliche Trauungen zur Verfügung zu stellen. Die geführten Gespräche hatten folgendes Ergebnis:

 

1. Das Stiftungsgut stellt der Verbandsgemeinde die Oktogonkirche unentgeltlich       

    für Eheschließungen zur Verfügung.

2. Die Terminvergabe für die Eheschließungen erfolgt in Abstimmung zwischen

    dem Standesamt und Stiftungsgut.

3. Die Ehepaare gehen mit dem Stiftungsgut zusätzlich einen privatrechtlichen

    Vertrag zur Nutzung der Kirche zum Zwecke der Eheschließung ein.


Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Verbandsgemeinde durch Beschluss des Verbandsgemeinderates weitere Räume als Trauzimmer widmen (§ 14 Personenstandsgesetz i. V. m. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschriften). Der Raum selbst muss sowohl in seiner Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen.

 


 

 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Standesbeamtin

Haupt- und Ordnungs-
amtsleiterin

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nadine Schauer

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Vertragsentwürfe

1. Rahmenvertrag mit der VerbGem

2. Vertrag mit dem Brautpaar