Hier: Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Gröningen beschließt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 01/2021 “Seniorenhäuser Zur Seeburg” Gröningen OT Heynburg (Stand: Oktober 2021) zwischen der Stadt Gröningen und der GG Vermietung und Verpachtung GbR Fabian Reck und Corinna Reck-Golmert in der vorliegenden Form.
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages wird auf Grund des Verfahrenswechsels infolge der Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung im vorangegangenen Bauplanungsverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) notwendig.
Der in der Anlage beigefügte Vertrag wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss Nr.: 118/15/2021 zum Städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird aufgehoben.
Begründung:
Auf dem Flurstück 3/64 der Flur 3, Gemarkung Gröningen mit einer Größe von 7.251 m² beabsichtigt die Firma GG Vermietung und Verpachtung GbR Fabian Reck und Corinna Reck-Golmert aus Schöneiche, für eine Teilfläche von ca. 3.630 m² Baurecht zur Errichtung eines 3-G-Wohnkonzeptes in Verbindung mit den Wohngebäuden (Schnitterkasernen), die nicht zum Plangebiet des Bebauungsplanes aber zum Konzept gehören, zu schaffen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche “WS” dargestellt. Die Errichtung des Vorhabens widerspricht nicht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Stadt städtebauliche Verträge schließen. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen. Dieser wird jedoch auf Grund des Verfahrenswechsels unwirksam, sodas ein neuer Vertrag zu beschließen ist.
Der Beschluss Nr.: 118/15/2021 zum Städtebaulichen Vertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist daher aufzuheben.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
- Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan “Seniorenhäuser Zur Seeburg” in
Gröningen OT Heynburg