Betreff
Laufzeitverlängerung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Gröningen Stadtkern"
Vorlage
GRÖ/193/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB hinaus, bis zum 31.12.2029 zu verlängern.

 


Begründung:

 

Entsprechend § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch sind Sanierungsgebiete, die vor dem 01.07.2007 bekanntgemacht wurden, bis zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es wurde gemäß § 142 Abs. 3 BauGB eine andere Frist für die Sanierung festgesetzt.

 

Im Rahmen der Schlussabrechnung für das Sanierungsgebiet wurden die ursprünglich aufgestellten Sanierungsziele den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen gegenübergestellt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, das eine umfassende Aufwertung des Ortsbildes erreicht werden konnte.

 

Ungeachtet der positiven Entwicklungen konnten die Ziele der Sanierung nicht vollumfänglich umgesetzt werden, sodass weiterhin städtebauliche Mängel und Missstände vorhanden sind, deren Beseitigung nicht bis zum 31.12.2021 erfolgen kann. Eine Verlängerung der Laufzeit der Sanierungssatzung ist demnach erforderlich und ermöglicht die Realisierung von Aufwertungen sowohl für private Eigentümer als auch für die Stadt Gröningen. Insbesondere die Privateigentümer im Sanierungsgebiet können durch steuerliche Abschreibungen nach § 7 EStG zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

 

Auswahl umzusetzender Maßnahmen sind:

  • Gestaltung Quartier Edelhof
  • Reduzierung/Beseitigung Leerstand und Mindernutzungen im Gebiet
  • Klimaschutzprojekte
  • Umsetzung barrierearmer Infrastruktur

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeindebürger-

meister

Bürgermeister

 

Ines Kühn

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

- Sanierungssatzung

- Gebietsabgrenzung