Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Einziehung der folgenden Teilfläche der Satteldorfer
Straße
in Gröningen:
Gemarkung Gröningen, Flur 11, Flurstück 681, beginnend Ecke
Satteldorfer Straße 5 und nach Westen in Richtung Mühlengraben verlaufend
(markierter Straßenteil lt. Anlage 1).
Begründung:
Die betroffene
Teilfläche der Satteldorfer Straße lt. Anlage 1 hat keine
Verkehrsbedeutung
mehr. Die Teilfläche soll entwidmet und somit der
öffentlichen Nutzung
entzogen werden (Gemeingebrauch und Sondernutzung
entfallen).
Hierzu wurde im letzten
Sitzungsblock die Einleitung des Einziehungsverfahrens
beschlossen und es
erfolgte eine 3-monatige Bekanntmachung (Aushang) der
Absicht der
Einziehung. Während dieser Frist bestand die Möglichkeit,
Einwände gegen die
Einziehung vorzubringen.
Da keine Einwände
vorgebracht wurden, kann die Beschlussfassung
zur
Einziehung erfolgen.
Verfahren:
1. Beschluss zur
„Einleitung“ des Verfahrens -ERLEDIGT-
2. 3-monatiger
Aushang der Absicht der Einziehung –ERLEDIGT-
3. Beschluss der
Einziehung
4. Aushang/Bekanntmachung
der Einziehung (1 Monat), danach rechtskräftig
Anlagen:
1. Kartenauszug