Betreff
Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Altersgerechtes Wohnen" in der Schützenstraße in Ausleben Hier: Erneute Beschlussfassung
Vorlage
AUS/080/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.                   Der Gemeinderat Ausleben fasst den Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Altersgerechtes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

teilweise berücksichtigt wird:            Stellungnahme des Landkreises Börde

-       Seite 9:   Begründung zur GRZ                               Ja            Nein           Enthaltung

-       Seite 13: Ergänzung der Festsetzung                     Ja            Nein           Enthaltung

-       Seite 14: Realisierung Ausgleichsmaß-

    nahmen                                                   Ja            Nein           Enthaltung

siehe Anlage Entwurf (Seiten 1 bis 25)

 

Die Anlagen werden Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.                   Der Beschluss Nr. 010/03/2019 vom 09.12.2019 wird aufgehoben.

 

3.            Der Bürgermeister wird beauftragt, den Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Altersgerechtes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben öffentlich bekannt zu machen.

 


Begründung:

Mit Beschluss-Nr. 010/03/19 wurde am 09.12.2019 der Abwägungsbeschluss zum B-Plan “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstr. in Ausleben beschlossen. Das Verfahren wurde als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB begonnen. Voraussetzung zum Abschluss der Satzung ist, dass sich der Investor zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB dazu verpflichtet, der Durchführung nachzukommen. Das ist in einem Durchführungsvertrag zu beschließen. Dieser Vertrag wurde mit dem Investor geschlossen, aber nicht im Gemeinderat beschlossen. Der Schritt muss nun nachgeholt werden. An der Auswertung vom 09.12.2019 ändert sich nichts.

Es ist ein erneuter Beschluss zum Abschluss des Abwägungsverfahrens (Abwägungsgebot) zu fassen.

 

Der Beschluss-Nr. 010/03/19 vom 09.12.2019 ist aufzuheben.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister-

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

Anlage               Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen Entwurf

                               (Stand: Oktober 2019)