Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ausleben.
Begründung:
Eine Gebührenkalkulation für die Gemeinde Ausleben wurde letztmalig im Jahr 2013 erstellt sowie im Jahr 2016 auf Grundlage dieser Kalkulation um eine Grabart erweitert. Die gesetzliche Notwendigkeit einer Kalkulation ergibt sich aus dem § 5 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt, die Art und Weise der Kalkuation aus § 5 Absatz 2-6 KAG LSA.
Eine Kalkulation soll unter anderem Aufschlüsse darüber bringen, was der einzelne Gebührentatbestand für Kosten verursacht und in welchem Maße sich die Gemeinde daran beteiligt. Nur so kann der Gemeinderat seine Pflicht zur Ermessensausübung wahrnehmen. Der Gemeinderat muss in der Entscheidungsfindung sein Ermessen so ausüben, dass er die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen berücksichtigt und der vom Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geforderten Kostendeckung entspricht.
Nach Vorstellung der Gebührensatzung im Bau- sowie Hauptausschuss wurde vorgeschlagen, einen Kostendeckungsgrad von 30 % anzusetzen. Die Nutzung der Trauerhalle soll künftig 100,- Euro kosten.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
- Friedhofsgebührensatzung
- Kalkulation
- Vorschlag 30 % Kostendeckung