Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ausleben beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Ausleben.
Begründung:
Die
Gemeinde Ausleben beabsichtigt ab 01.01.2022 die Neugestaltung einer
Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen ohne Einfassung mit Grabmal
oder Kreuz auf Rasenfläche sowie einer Gemeinschaftsanlage für Erd- und
Urnenbestattungen mit Schriftplatte auf Rasenfläche.
In
der Gemeinschaftsanlage ohne Einfassung mit Grabmal oder Kreuz auf Rasenfläche
erfolgen die Erd- und Urnenbestattungen getrennt voneinander, der Reihe nach
innerhalb einer weglosen Rasenfläche für maximal zwei Leichen bzw. zwei Urnen.
Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann bei einer Doppelbelegung ab dem Tag
der Doppelbelegung einmalig um 20 Jahre verlängert werden.
In
der Gemeinschaftsanlage mit Schriftplatte auf Rasenfläche erfolgen die Erd- und
Urnenbestattungen ebenfalls getrennt voneinander, der Reihe nach innerhalb
einer weglosen Rasenfläche für eine Leiche bzw. eine Urne. Auch hier beträgt
die Nutzungszeit 20 Jahre.
Die
Erd- und Urnenbestattungen für beide Anlagen werden vom beauftragten
Bestattungsinstitut durchgeführt. Die Pflege der Grabanlagen wird von den
Bauhofsmitarbeitern übernommen. Um die Arbeiten der Bauhofsmitarbeiter nicht zu
behindern, müssen beide Grabanlagen frei von Grabschmuck bleiben. Durch die
Neugestaltung der „Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen ohne
Einfassung mit Grabmal oder Kreuz auf Rasenfläche“ sowie der
„Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen mit Schriftplatte auf
Rasenfläche“ ist eine Satzungsänderung unumgänglich geworden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
|
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
- Friedhofssatzung
- Kalkulation