Betreff
Friedhofssatzung der Gemeinde Ausleben
Vorlage
AUS/076/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Ausleben beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Ausleben.

 


Begründung:

Die Gemeinde Ausleben beabsichtigt ab 01.01.2022 die Neugestaltung einer Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen ohne Einfassung mit Grabmal oder Kreuz auf Rasenfläche sowie einer Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen mit Schriftplatte auf Rasenfläche.

 

In der Gemeinschaftsanlage ohne Einfassung mit Grabmal oder Kreuz auf Rasenfläche erfolgen die Erd- und Urnenbestattungen getrennt voneinander, der Reihe nach innerhalb einer weglosen Rasenfläche für maximal zwei Leichen bzw. zwei Urnen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann bei einer Doppelbelegung ab dem Tag der Doppelbelegung einmalig um 20 Jahre verlängert werden.

 

In der Gemeinschaftsanlage mit Schriftplatte auf Rasenfläche erfolgen die Erd- und Urnenbestattungen ebenfalls getrennt voneinander, der Reihe nach innerhalb einer weglosen Rasenfläche für eine Leiche bzw. eine Urne. Auch hier beträgt die Nutzungszeit 20 Jahre.

 

Die Erd- und Urnenbestattungen für beide Anlagen werden vom beauftragten Bestattungsinstitut durchgeführt. Die Pflege der Grabanlagen wird von den Bauhofsmitarbeitern übernommen. Um die Arbeiten der Bauhofsmitarbeiter nicht zu behindern, müssen beide Grabanlagen frei von Grabschmuck bleiben. Durch die Neugestaltung der „Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen ohne Einfassung mit Grabmal oder Kreuz auf Rasenfläche“ sowie der „Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnenbestattungen mit Schriftplatte auf Rasenfläche“ ist eine Satzungsänderung unumgänglich geworden.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 


Anlagen:

  • Friedhofssatzung
  • Kalkulation