Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Entwidmung des Teilstückes mit einer Größe von ca. 78 m² aus dem Flurstück 592 in der Flur 2 als Friedhofsfläche in Großalsleben (siehe Anlage).
Begründung:
In Großalsleben ist in der Flur 2 das Flurstück 592 als Friedhof gewidmet.
Die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche befindet sich auf diesem Friedhofsflurstück, wird jedoch nicht genutzt und ist völlig zugewachsen. Auf dieser Fläche befinden sich keine Grabstellen und eine zukünftige Nutzung ist nicht zu erwarten. Daher kann dieses Teilstück entwidmet werden.
Grund dieser Entwidmung ist das Interesse des angrenzenden Eigentümers des Grundstückes Lindenstraße 6. Dieser beabsichtigt im nächsten Jahr seine Fläche mit einem Wohnhaus zu bebauen und einen Zaun auf seiner Grundstücksgrenze zu setzen. Da er einen Teil aus der Friedhofsfläche kaufen möchte, bat er um einen Vororttermin mit Herrn Brunner, Frau Schliebener und der Mitarbeiterin Liegenschaften.
Hierbei wurde festgestellt, dass einem Verkauf der in der Anlage blau markierten Fläche nichts entgegensteht.
Der Kaufpreis für diese Teilfläche wird in einem gesonderten Beschluss festgelegt. Voraussetzung für den Verkauf ist jedoch die Entwidmung als Friedhofsfläche des Teilstückes (Anlage blau gekennzeichnet).
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde bürgermeister |
Bürgermeister |
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Andrea Lichtenberg |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Luftbild mit gekennzeichneter Fläche