Betreff
Entwidmung des Teilstückes Flur 2, Flurstück 592 als Friedhof in Großalsleben
Vorlage
GRÖ/186/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Entwidmung des Teilstückes mit einer Größe von ca. 78 m²  aus dem Flurstück 592 in der Flur 2 als Friedhofsfläche in Großalsleben (siehe Anlage).

 


Begründung:

In Großalsleben ist in der Flur 2 das Flurstück 592 als Friedhof gewidmet.

Die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche befindet sich auf diesem Friedhofsflurstück, wird jedoch nicht genutzt und ist völlig zugewachsen. Auf dieser Fläche befinden sich keine Grabstellen und eine zukünftige Nutzung ist nicht zu erwarten. Daher kann dieses Teilstück entwidmet werden.

 

Grund dieser Entwidmung ist das Interesse des angrenzenden Eigentümers des Grundstückes Lindenstraße 6. Dieser beabsichtigt im nächsten Jahr seine Fläche mit einem Wohnhaus zu bebauen und einen Zaun auf seiner Grundstücksgrenze zu setzen. Da er einen Teil aus der Friedhofsfläche kaufen möchte, bat er um einen Vororttermin mit Herrn Brunner, Frau Schliebener und der Mitarbeiterin Liegenschaften.

Hierbei wurde festgestellt, dass einem Verkauf der in der Anlage blau markierten Fläche nichts entgegensteht.

Der Kaufpreis für diese Teilfläche wird in einem gesonderten Beschluss festgelegt. Voraussetzung für den Verkauf ist jedoch die Entwidmung als Friedhofsfläche des Teilstückes (Anlage blau gekennzeichnet).

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde

bürgermeister

 

Bürgermeister

 

 

Andrea Lichtenberg

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Luftbild mit gekennzeichneter Fläche