Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme der Spenden:
- 500,00 Euro von der Fa. OST Bau Osterburg und
- 250,00 Euro vom Dipl.-Ing. und Vermessungsbüro H.-Dieter Specht Oschersleben
- 150,00 Euro von der Fa. Muting GmbH Magdeburg
- 250,00 Euro IIP-GmbH Westeregeln Ing.-Büro Invest-Projekt
für die 1000 Jahr-Feier Hamersleben.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014, bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Gemeinderates. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von über 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge ab 100,00 bis zu 5.000 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marina Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |