Betreff
Annahme von Spenden
Vorlage
AGB/113/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt die Annahme der Spenden:

-       500,00 Euro von der Fa. OST Bau Osterburg und

-       250,00 Euro vom Dipl.-Ing. und Vermessungsbüro H.-Dieter Specht Oschersleben

-       150,00 Euro von der Fa. Muting GmbH Magdeburg

-       250,00 Euro IIP-GmbH Westeregeln Ing.-Büro Invest-Projekt

 

für die 1000 Jahr-Feier Hamersleben.

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014, bedarf die Annahme einer Spende über 100,00 Euro einen Beschluss des Gemeinderates. In der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass ein Beschluss des Gemeinderates ab einer Spende von über 5.000,00 Euro notwendig ist. Für Beträge ab 100,00 bis zu 5.000 Euro genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marina Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff