Betreff
Bebauungsplan Siedlung „Paulshöhe" Kroppenstedt gem. § 30 BauGB Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
KRS/063/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat Kroppenstedt hat die im Verfahren nach § 30 BauGB zum Bebauungsplan Siedlung „Paulshöhe“ Kroppenstedt eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage Abwägungstabelle) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-       Keine Beschlüsse erforderlich

 

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.       Aufgrund des § 30 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Kroppenstedt den Bebauungsplan Siedlung „Paulshöhe“ Kroppenstedt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung. (Stand: August 2021)

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Siedlung „Paulshöhe“ Kroppenstedt durch die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Begründung:

Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Siedlung „Paulshöhe“ Kroppenstedt eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot). Die Satzung ist danach durch den Satzungsbeschluss festzustellen.

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Satzung – Planzeichnung

Anlage 3: Satzung – Begründung