Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände “Aller“, “Großer Graben“,
“Ilse/Holtemme“ und “Untere Bode“ in der vorliegenden Form. Die Gewässersatzung nebst Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Zur Umlage der Verbandsbeiträge 2021 der Unterhaltungsverbände bedarf es der Beschlussfassung einer Gewässersatzung für das 2021. Im Folgenden werden die Kalkulation sowie die Satzung näher erläutert.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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x |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Sigrun Novotny |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Anlage 1 – Kalkulation der Verwaltungskosten für die Erhebung der
Gewässerumlage 2021,
Anlage 2 – Berechnung der Beitragssätze 2021 für die Satzung und
Anlage 3 - Gewässersatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde zur
Erhebung von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände “Aller“,
“Großer Graben“, “Ilse/Holtemme“ und “Untere Bode“ für das Jahr
2021