Betreff
Vorfinanzierung Luftgewehrschießstand für den Schützenverein Hamersleben 1910 e.V.
Vorlage
AGB/107/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch genehmigt zur Vorfinanzierung einer Investition die Bereitstellung zeitweilig freier Mittel des Geschäftsgirokontos für den Schützenverein Hamersleben 1819 e. V. gemäß Haushaltsplan 2021 in Verbindung mit dem Kreditvertrag (Anlage). Für die bereitgestellten Mittel werden durch den Schützenverein Hamersleben 1819 e. V. keine Zinsen gezahlt, da der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Dazu ist der beiliegende Vertrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderates am 07.07.2021 auf Basis des Zuwendungsbescheides vom 16.06.2021 geschlossen worden. Der Genehmigungsvorbehalt wird hiermit aufgehoben.

 


Begründung:

Die Modernisierung des Schießstandes erfordert durch den Verein eine nicht allein lösbare Aufgabe im Rahmen der Vorfinanzierung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 16.192,90 €. Nach der Modernisierung des Schießstandes  erhält der Verein eine Zuwendung in Höhe von 14.264,18 € aus den LEADER/RELE – Mitteln des Landes Sachsen Anhalt., auf Erstattungsbasis (Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021). Nach der Abrechnung und dem Erhalt der Fördermittel und Eigenmittel warden die Gesamtkosten des Darlehens bis zum 31.12.2021 an die Gemeinde Am Großen Bruch erstattet.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

x

 

2021

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Katrin Püschner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

Kreditvertrag