Betreff
mittel- und langfristige Schulentwicklungsplanung
Vorlage
VG/134/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.) Der Verbandsgemeinderat hebt den Beschluss mit der Beschluss-Nr. 092/10/2021 vom 27.05.2021 auf.

2.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im mittelfristigen Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 sowie auch für den langfristigen Zeitraum 2027/28 bis 2030/31 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

3.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die von der SEPL-VO 2022 vorgegebenen Mindestschülerzahlen und Mindestzahlen für die in der Klassenstufe 1 neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler eingehalten werden.

4. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Schulplan der Verbandsgemeinde für die mittel- und langfristige Schulentwicklungsplanung (2022/23 bis 2030/31).

 


Begründung:

Aufgrund der neuen SEPL-VO 2021/22 muss die Schulentwicklunsplanung fortgeschrieben werden.  Ziel der Räte war es bereits mit Beschlussfassung vom 27.05.2021, alle 4 Grundschulstandorte zu erhalten. Aufgrund der neuen SEPL-VO wurden vom Land Planungstabellen erstellt, die einheitlich durch die jeweiligen Träger zu befüllen sind. Dabei werden die Abgänger an freie Schulen und Förderschulen betrachtet sowie auch die Verweiler in den Klassenstufen. Nachdem wir unsere Zahlen erstellt und darauf den Beschluss im Mai gefasst haben, wurden wir vom Landkreis aufgefordert, die Zahlen noch einmal zu überprüfen. Dem Landkreis sowie dem Landesschulamt lagen andere Zahlen vor als der Verwaltung. Mit Hilfe des Landesschulamtes wurden der Verwaltung die dort vorliegenden Schülerzahlen mitgeteilt. Dabei kam heraus, dass die Grundschule Ausleben sowie Kroppenstedt und Gröningen eine große Anzahl an Verweilern aufzeigen. Damit ändert sich die Klassenstärke und macht sich für die Zukunft bemerkbar. Dennoch wurden wir vom Landesschulamt darauf hingewiesen, dass diese hohe Anzahl an Verweilern nicht üblich ist und darauf in Zukunft ein Augenmerk gelegt wird. Bei der neuen Planung wurde dies bereits beachtet und eine realistische Quote eingetragen.  

Dennoch ist festzustellen, dass alle 4 Grundschulen zunächst mittel- und langfristig Bestand haben und somit kein Schulverbund, wie im Mai beschlossen, notwendig wird. Deswegen ist der Beschluss aufzuheben.

Bei dem Schulplan handelt es sich um eine Gesamtbetrachtung der Schullandschaft der Verbandsgemeinde sowie um bauliche Bestände und schulische Organisationen. Dieser Plan ist dem Landkreis vorzulegen und ein Einvernehmen herzustellen.

 

Auch wenn nach heutigen Stand die Schülerzahlen ausreichend sind, sind diese jedes Jahr durch den Träger erneut zu prüfen. Sollte sich dann herausstellen, dass die Mindestschülerzahlen für einen Jahrgang nicht erreicht werden, muss mit dem Planungsträger und dem Landesschulamt das weitere Vorgehen besprochen werden.

 

Derzeit versucht die Verwaltung vorab eine schriftliche Aussage vom Landkreis Börde zu erhalten, ob das Einvernehmen nach Beschlussfassung erteilt wird. Das Ergebnis steht noch aus, wird aber umgehend zur Kenntnis gegeben.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  • Schulplan der Verbandsgemeinde
  • Schülerentwicklungszahlen