Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Sachspende in Form von Bolzplatztoren und die dazu notwendigen Erdanker mit einem Gesamtwert von 1.609,00 € für die Kindertagesstätte “Wichtelstübchen” Großalsleben. Sponsor der Sachspende ist der Förderverein Kita Wichtelstübchen e. V..
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 500,- € einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist geregelt, dass ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ab einer Spende von über 5000,- € notwendig ist. Für Beträge über 500,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Maria Behrens |
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Fabian Stankewitz |