Betreff
Annahme von Sachspenden
Vorlage
VG/133/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Sachspende in Form von Bolzplatztoren und die dazu notwendigen Erdanker mit einem Gesamtwert von 1.609,00 € für die Kindertagesstätte “Wichtelstübchen” Großalsleben. Sponsor der Sachspende ist der Förderverein Kita Wichtelstübchen e. V..

 


Begründung:

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 500,- €  einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist geregelt, dass ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ab einer Spende von über 5000,-  € notwendig ist. Für Beträge über 500,- € bis zu 5000,- € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Maria Behrens

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz