Beschlussvorschlag:
Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie
folgt
gewidmet:
1. Lagebezeichnung:
Weg zum Schützenplatz in Neuwegersleben,
beginnend an der B 245 und in östliche Richtung verlaufend bis zum Grundstück
Schützenplatz 1; Flurstücke 405, 133, 134 in der Flur 3 der Gemarkung
Neuwegersleben sowie Flurstücke 98/36, 132 in der Flur 5 der Gemarkung
Neuwegersleben
2. Name der Straße: Schützenplatz
3. Festsetzungen zu der Straße:
a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist
eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA
b) Funktion:
Straße zum Erreichen von Einzelgrundstücken und Ackerflächen
c) Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Am Großen Bruch
d) Widmungsbeschränkungen:
- Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (Verkehrszeichen 260) mit Zusätze “Anlieger
frei” und “Betriebs- und Versorgungsdienst frei”
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und
auszulegen.
Begründung:
Damit die Erreichbarkeit des Einzelgrundstückes “Schützenplatz 1” über eine
öffentliche Straße gegeben ist, wurden Wegeflächen durch die Gemeinde angekauft
sowie für ein Flurstück eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Dies
war erforderlich, da die bisherige Zuwegung über den Weg “Am Bahnhof keine
öffentliche Straße ist und sich in Privateigentum befindet. Einzelgrundstücken
als sonstige öffentliche Straße bzw. Sonstige öffentliche Straßen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der
Gemeinde aufzunehmen.
Als Name wird die Bezeichnung “Schützenplatz” vorgeschlagen.
Durch die vorgeschlagenen Widmungsbeschränkungen wird klar geregelt, dass die Anwohner, die Bewirtschafter / Eigentümer von Ackerflächen, die Post / Lieferdienste sowie die Müllabfuhr dort fahren dürfen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Marco Kammrath |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
1. Kartenauszug
2. Muster für die Beschilderung