Betreff
Widmung einer Straße
Vorlage
AGB/104/21-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das

Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 372) wie folgt

gewidmet:

 

1. Lagebezeichnung:

Weg zum Schützenplatz in Neuwegersleben, beginnend an der B 245 und in östliche Richtung verlaufend bis zum Grundstück Schützenplatz 1; Flurstücke 405, 133, 134 in der Flur 3 der Gemarkung Neuwegersleben sowie Flurstücke 98/36, 132 in der Flur 5 der Gemarkung Neuwegersleben

 

2. Name der Straße: Schützenplatz

 

3. Festsetzungen zu der Straße:

 

a) Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA


b) Funktion:
Straße zum Erreichen von Einzelgrundstücken und Ackerflächen

c) Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Am Großen Bruch

d) Widmungsbeschränkungen:
- Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge  (Verkehrszeichen 260) mit Zusätze “Anlieger frei” und “Betriebs- und Versorgungsdienst frei”

   

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 


Begründung:

Damit die Erreichbarkeit des Einzelgrundstückes “Schützenplatz 1” über eine öffentliche Straße gegeben ist, wurden Wegeflächen durch die Gemeinde angekauft sowie für ein Flurstück eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Dies war erforderlich, da die bisherige Zuwegung über den Weg “Am Bahnhof keine öffentliche Straße ist und sich in Privateigentum befindet. Einzelgrundstücken als sonstige öffentliche Straße bzw. Sonstige öffentliche Straßen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.

 

Als Name wird die Bezeichnung “Schützenplatz” vorgeschlagen.

 

Durch die vorgeschlagenen Widmungsbeschränkungen wird klar geregelt, dass die Anwohner, die Bewirtschafter / Eigentümer von Ackerflächen, die Post / Lieferdienste sowie die Müllabfuhr dort fahren dürfen.

 


 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Marco Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 


1. Kartenauszug

2. Muster für die Beschilderung