Betreff
mittel- und langfristige Schulentwicklungsplanung
Vorlage
VG/108/20-BV/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

 

2.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die von der SEPL-VO 2022 vorgegebenen Mindestschülerzahlen und Mindestzahlen für die in der Klassenstufe 1 neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler eingehalten werden.

 

3.) Sobald die Grundschule Am Großen Bruch in Hamersleben die Voraussetzungen gemäß SEPL-VO 2022 für einen Betrieb als eigenständige Grundschule nicht erfüllt, wird sie Teilstandort eines Grundschulverbunds mit der Grundschule Gröningen als Hauptstandort. Dazu wird

 

a)    die Verwaltung beauftragt, dem Verbandsgemeinderat jährlich vor Ablauf des dritten Quartals mit Stichtag 1. September zu berichten, wie sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und die Anzahl der im nächsten Schuljahr die in der Klassenstufe 1 neu aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in der Verbandsgemeinde entwickeln.

b)    die Verwaltung beauftragt, soweit nach dem Bericht unter a) notwendig den Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Grundschule Am Großen Bruch in Hamersleben zum kommenden Schuljahr bei gleichzeitiger Gründung des Grundschulverbunds vorzulegen.

c)    die Verwaltung beauftragt, die Schulleitungen der Grundschulen Gröningen und Am Großen Bruch in Hamersleben über diesen Grundsatzbeschluss zu informieren und sie zu bitten, umgehend das pädagogische Konzept zur Gründung eines Grundschulverbundes zu erarbeiten. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Schulleitungen bei der Erarbeitung des pädagogischen Konzepts soweit möglich aktiv zu unterstützen.

 


Begründung:

Die Verbandsgemeinde besteht aus den Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt. An vier Standorten werden die Grundschüler der Verbandsgemeinde beschult.

Die Einzugsbereiche sind folgendermaßen aufgeteilt:

 

Grundschule in der Gemeinde Am Großen Bruch, OT Hamersleben:    

alle Ortsteile der Gemeinde Am Großen Bruch (Gunsleben, Hamersleben,

Neuwegersleben, Neudamm und Wulferstedt)

 

Grundschule in der Gemeinde Ausleben:                                                         

Ausleben und Ortsteile Ottleben, Warsleben und Üplingen

 

Grundschule in der Stadt Gröningen:                                                                  

Gröningen und Ortsteile Kloster Gröningen, Dalldorf, Heynburg und Krottorf

 

Grundschule in der Stadt Kroppenstedt:            

Kroppenstedt sowie der Gröninger Ortsteil Großalsleben (Änderung der Schulbezirke im Jahr 2019)

 

Aufgrund dessen, dass die Grundschule Kroppenstedt ab dem Schuljahr 2019/20 nicht mehr die Anforderungen an die Mindestgröße einer Grundschule erfüllt hat, hatte sich der Verbandsgemeinderat dazu entschlossen, Schulbezirke zu ändern. Seit dem Schuljahr 2020/21 werden die Kinder von Großalsleben (Ortsteil der Stadt Gröningen) in der Grundschule Kroppenstedt beschult. Dazu wurde die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke in der Verbandsgemeinde beschlossen.

Hintergrund: Mit dieser Variante wurde die Grundschule Kroppenstedt als selbständige Schule erhalten.

 

Bei Prüfung aller Kinderzahlen der Verbandsgemeinde wurde festgestellt, dass die Grundschule Hamersleben ab dem Schuljahr 2023/24 im Bestand gefährdert ist. Es werden keine 15 Einschüler nachgewiesen sowie keine 62 Gesamtschüler am Standort beschult. Nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung muss eine Grundschule 15 Einschüler sowie 60 Gesamtschüler aufweisen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Grundschule zu erfüllen. Sollten keine 15 Einschüler zusammenkommen, kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 20 SEPl-VO 2022 erteilt werden, wenn die Gesamtschülerzahl zwei von Hundert übersteigt, also bei 62 liegt. Dies ist im Fall Hamersleben nicht gegeben. Weiterhin wird auf die Entwicklung der nächsten Jahre geschaut und bereits in den Jahren 2025/26 hat die Grundschule mit den Schülerzahlen wieder ein Problem, die gesetzlichen Mindestforderungen zu erfüllen. Folglich ist davon auszugehen, dass die Ausnahmegenehmigung für das Schuljahr 2023/24 nicht erteilt wird. Somit muss der Schulträger handeln. Dafür gebe es 3 Möglichkeiten:

 

1.) Aufhebung der Schulbezirke

Diese Möglichkeit bietet jedoch nicht die Gewähr, dass damit die Schülerzahl in Hamersleben steigt. Ganz im Gegenteil: für den Träger erschwert sich die Planung, weil nicht vorhersehbar ist, welche Schulen von den Eltern für Ihre Kinder ausgesucht werden.

 

2.) Fusion aller Schulen auf dem Verbandsgemeindegebiet. Jedoch wird von dieser Variante abgeraten.

 

3.) Bildung von Grundschulverbünden

Bei dieser Möglichkeit kann zwischen der gesetzlich festgeschriebenen Variante gewählt werden, d.h. ein Schulverbund zwischen zwei Schulen, wobei eine Grundschule den Hauptstandort bildet und die Schule mit der geringeren Schülerzahl den Nebenstandort.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, einen Schulverbund mit mehreren Schulen zu bilden. Dies ist aufgrund § 11 SchulG LSA möglich, nämlich durch Schulversuche.

 

Im Schul- und Sozialausschuss der Verbandsgemeinde wurde mit dem Referatsleiter aus dem Bildungsministerium die Sachlage besprochen.

 

Der Schul- und Sozialausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben sich für den Schulverbund zwischen Gröningen und Hamersleben ausgesprochen. Die Verwaltung soll nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates zusammen mit den Schulleitungen ein Konzept für die Bildung eines Grundschulverbundes erstellen. Sollten sich die Schülerzahlen für das Jahr 2023/24 nicht ändern, ist der Antrag zur Bildung eines Schulverbundes unverzüglich beim Bildungsministerium einzureichen. Damit alle notwendigen Schritte in dem engen Zeitfenster von Ende September bis Ende Juli des kommenden Jahres erledigt werden können, müssen die notwendigen Vorarbeiten zur Gründung des Grundschulverbunds, also die informelle Einbindung der Schulen sowie die förmliche Erstellung des pädagogischen Konzepts bereits jetzt begonnen werden.

 

Dennoch ist es zunächst Ziel, alle Grundschulstandorte als selbstständige Schulen zu halten.

 

Alle Gemeinden sind bemüht Bauland zu schaffen, um junge Familien zu gewinnen und so die Schülerzahlen zu stärken. Mit vielen attraktiven Angeboten für Familien (Baukindergeld) sowie der Schaffung von Spielplätzen und Wohngebieten sollen Zuzüge erreicht werden. Zudem wird sehr viel in die Sanierung und digitale Ausstattung der Schulen investiert.

 

 

Berechnung der Schülerzahlen:

Für die Berechnung der Zahlen für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde die 6. regionalisierte Bevölkerungsprognose zugrunde gelegt. Gleichzeitig wurden die Zahlen unseres Einwohnermeldeamtes genommen und die prozentuale Abweichung zur 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose ermittelt. Mit diesem Prozentsatz wurde die Statistik fortgeschrieben.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Nicole Schliebener

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

Ergänzungsvorlage – Die Ursprungsvorlage VG/108/21-BV wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Westliche Börde am 25.03.2021 behandelt.

 


Anlagen:

SEPl-Grundlagen Handout

Statistik