Beschlussvorschlag:
1.
Der
Verbandsgemeinderat legitimiert die Verwaltung zur Beantragung von
Fördermitteln nach der Richtlinie “Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes” beim
Landkreis Börde für die Projekte:
a.
Sanierung
von zwei gemeinschaftlich genutzten Klassen-/Horträumen, einer Bibliothek sowie
Anschaffung einer Spindanlage für den Standort Grundschule/Hort Kroppenstedt in
Höhe von 102.500 EUR. Für das Vorhaben stellt die Verbandsgemeinde Eigenmittel in
Höhe von 30.750 EUR zur Verfügung. Die Differenz in Höhe von 71.750 EUR
entspricht dem Fördermittelanteil.
b.
Grundhafte Sanierung der Sanitäranlagen, energetische
Sanierung der Beleuchtungsanlage im Hortbereich und Schaffung eines
Sport-Spielfeldes für den Hort in der Kindertagesstätte Hamersleben in Höhe von
165.000 EUR. Für das Vorhaben stellt die Verbandsgemeinde Eigenmittel in Höhe
von 49.550 EUR zur Verfügung. Die Differenz in Höhe von 115.500 EUR entspricht dem
Fördermittelanteil.
- Der
Verbandsgemeinderat beschließt zwei außerplanmäßige investive Auszahlungen
in Höhe von gesamt 267.500 EUR, davon anteilig in Höhe von 102.500 EUR für
die Maßnahme 1a im PSK 365100-36540-785300 und für die Maßnahme 1b in Höhe
von 165.000 EUR im PSK 365100-36510-785300.
Die Deckung für die Maßnahme 1a erfolgt aus der ungeplanten Einzahlung von
Fördermitteln in Höhe von 71.750 EUR im PSK 365100-36540-414100 sowie aus dem
PSK 571100-57100-785309 (Breitbandausbau) in Höhe von 30.750 EUR zur
Realisierung des Eigenanteils.
Die Deckung für die Maßnahme 1b erfolgt aus der ungeplanten Einzahlung
von Fördermitteln in Höhe von 115.000 EUR im PSK 365100-36510-414100 sowie aus
dem PSK 571100-57100-785309 (Breitbandausbau) in Höhe von 49.550 EUR zur
Realisierung des Eigenanteils.
- Der
Verbandsgemeinderat bestätigt, dass nach Zugang des Bewilligungsbescheides
für die beantragten Fördermittelmaßnahmen der Erhalt der Einrichtungen
entsprechend Punkt 7.6 der Richtlinie für 10 Jahre gesichert ist.
- Der
Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister umgehend,
alle weiteren Schritte zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse und
Ausschreibungsunterlagen einzuleiten, um die bauliche Umsetzung bis zum
31.12.2021 gewährleisten zu können.
Begründung:
Am 29.03.2021 wurde die Verwaltung über die Fördermittelrichtlinie „Ganztagsbetreuung“ in Kenntnis gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war die Fördermittelrichtlinie noch immer im Entwurfsstatus. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2020 und 2021 für die Verbandsgemeinde Westliche Börde wurden aus den Fachämtern Bedarfe angemeldet, die aufgrund fehlender Finanzmittel nicht umgesetzt werden konnten und können.
Die vorliegenden Bedarfe für die förderfähigen Einrichtungen wurden nach unterschiedlichen Kriterien durch die Verwaltung bewertet. Eingeflossen sind die zeitliche Umsetzbarkeit der Maßnahme, das Zusammenspiel mit weiteren Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Richtlinie „Ganztagsbetreuung“ sowie die Verfügbarkeit von weiteren standortbezogenen Fördermittelprogrammen.
Der Hort- und Grundschulstandort in der Grabenstraße 14 ist aufgrund der Verfügbarkeit von Fördermitteln aus der Städtebauförderung in der Antragsstellung unberücksichtigt geblieben. Für die Einrichtungen Großalsleben und Wulferstedt müssen vor der Instandsetzung der Horträume grundlegende Sanierungen an den Objekten durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Standort Krottorf, der möglicherweise in ein neues Objekt umziehen soll. Die Kindertagesstätte „Schloss Trautenburg“ ist derzeit in den Räumen des Hortes in Ausleben untergebracht. Gemeinsam mit der Mitgliedsgemeinde Ausleben wurden zahlreiche Sanierungsarbeiten für den Betrieb als Kindertagesstätte durchgeführt, die auch der Hort nachnutzen kann. Des Weiteren wäre hier die zeitliche Umsetzbarkeit bis zum 31.12.2021 nicht möglich gewesen.
In der Auswahl der förderfähigen Einrichtungen sind ausschließlich der Hort Kroppenstedt, der sich im Schulgebäude befindet, und der Hort Hamersleben, der sich im Kindertagesstättengebäude befindet, übrig geblieben.
Zum Zeitpunkt der Bedarfsabfrage war es vom Landkreis Börde beabsichtigt gewesen, die Mittel entsprechend der Kinderanzahl aufzuteilen. Die Verwaltung ging davon aus, dass möglicherweise nicht alle Gemeinden dem Aufruf folgen. Daher hat der Verbandsgemeindebürgermeister einen höheren Bedarf angemeldet, als es der Verbandsgemeinde nach der derzeitigen Kinderanzahl zugeteilt werden würde. Am 11.05.2021 wurde der Verbandsgemeinde Westliche Börde mitgeteilt, dass beide Projekte förderfähig sind und aufgrund weniger Abrufe von Gemeinden ausreichend Fördermittel im Landkreis Börde zur Verfügung stehen. Daher ist zu erwarten, dass beide Maßnahmen mit einem Fördermittelbescheid wie angemeldet bestätigt werden. Aufgrund des Fördermittelsatzes in Höhe von 70 Prozent sollte die Beantragung und Umsetzung durch den Verbandsgemeinderat bestätigt werden. Beide Projekte setzen die bereits begonnenen Sanierungsarbeiten an den Einrichtungen fort und erhöhen die Qualität des Gebäudes und somit auch der Betreuung. Durch den Einsatz der Fördermittel können Eigenmittel der Verbandsgemeinde in zukünftigen Haushaltsjahren eingespart werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Fabian Stankewitz |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
1. Fördermittelrichtlinie “Ganztagsbetreuung”
2. Bedarfsanmeldung der Verbandsgemeinde